Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 171)
- Language
- German
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132 betone Änderung einen besseren Erfolg der Ministerialentschliessuug betr. def. Anstellung jüd. Religionslehrer im Sinne der Abhilfe der bisherigen Zustande gewährleiste als seither (unter ca. 100 israel. Religiönslehrem waren damals nur 14definitiv angestellt). Ausserdem wurde durch Beilage eines namentlichen Verzeichnisses darauf hingewiesen, dass in Bayern sogar 20 jüdische Volks- Schullehrer sowie in Kurhessen 38 derselben zugleich Schächter seien. Durch den Verfasser dieser Arbeit wurde an massgebender Stelle wiederholt betont, dass die betr. Lehrpersonen trotz der Ausübung des Schächtamts am Ort das gleiche Ansehen gemessen wie ihre nichtjüdischen Kollegen. Wie einige Jahre vorher wurden auch jetzt unsere Bestrebangen im Landtag von dem Zentrumsabgeordneten Übel unterstützt. Bei der Beratung des Staats Voranschlags im Jahre 1913 bat derselbe, diese ungerechtfertigte und rigorose Bestimmung bei der def. Anstellung jüdischer Lehrer zu beseitigen. Die Frage müsse vom Standpunkt der Jaden betrachtet werden, und diese könnten in dem Schächtdienst nichts Erniedrigendes für die Religionslehrer erblicken. Vom Regierungstisch wurde unter Hinweis darauf, dass es sich bei dem Schächtverbot für def. angestellte Religionslehrer um eine seit vielen Jahren bestehende Auffassung handelte, die doch auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden müsse, dass die christliche Bevölkerung vielleicht an dem Schächten Austoss nehme, nur eine erneute Prüfung der Sache in Aussicht gestellt Unter dem Eindruck des Eintretens des Landtags wie des toleranten Standpunktes der preussiscben und bayrischen Regierung anterzog die hess. Staatsregierung ihre Stellungnahme einer nochmaligen Prüfung. In einer Sitzung im Ministerium des Innern am 6. III. 1914 wurde die Frage in ihrer historischen Ent- Wicklung betrachtet und schliesslich die bisherige Haltung der Regierung bei der Verleihung der definitiven Anstellung an israel. Reügionslehrer hervorgehoben, an welcher alle Eingaben der israel. Lehrer and Rabbiner mit ihrem Hinweis auf die Bedeutung des Scbächtons und die Verhältnisse in anderen Bundesstaaten bisher nichts geändert hätten* Man war aber der Meinung, dass es den Jadengemeinden sicher wohl möglich sei, sich zu Sehächt« vorbänden za vereinigen und so von dem Religionslehrersunt getrennte Schächter zu bekommen• Zu der weiter zur Prüfung