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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 170

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 170)
Language
German
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IRI
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131 des Schächteus durch den israel. Religionslehrer. Rabbiner Dr. Levi wies erneut auf sein Gutachten vom J. 1846 bin und bat dringend um Genehmigung. Sowohl die Regierungskommission in Friedberg als auch der Oberschulrat unterstützten das Gesuch, und das Ministerium trat am 10. September 1848 diesem Antrag bei. Dementsprechend erliess der Grossh. Oberschulrat am 22. XI. 1848 im Amtsblatt No. 54 an sämtliche Regierungs-Commissionen folgende Verfügung: ״In Gemässheit höchster Entschliessung vom 10. d. M. eröffnen wir Ihnen unter Bezugnahme auf das in rnhrieiertem Betreff von uns erlassene, an die damaligen Grossh. Kreis- und Landräthe gerichtete Ausschreiben vom 18. Sept. 1840, dass die dort unter Pos. 4 erwähnte Bestimmung1) dabin abgeändert worden ist, dass künftighin den israel. Religionslehren) gestattet werden 8011, neben ihrem Amte den Schächterdienst zu übernehmen.“ Seit dieser Zeit hatten die allermeisten Religionslehrer in Hessen ungestört das Schächtamt mitversehen. Allerdings scheint in der späteren Zeit namentlich gegen Ende der neunziger Jahre die Regierung ihre Ansicht geändert zu haben, worauf auch der bei der definitiven Anstellung geforderte Verzicht auf die Weiterbekleidung der Schächtfunktion hinweist. Im Jahre 1909 wurde durch den Unabhängigen Verein israel. Lehrer bei dem Vorsitzenden der Schulabteilung, Staatsrat Eisenhut, der eingehend begründete Versuch zur Beseitigung dieser strengen Forderung unternommen, leider ohne Erfolg, wobei jedoch der Eindruck herrschte, dass tendenziöse Einflüsse hinter den Kulissen die persönliche Geneigtheit des Vorsitzenden sabotierten: Auch die hessischen Rabbiner beider Richtungen unterstützten im gleichen Jahr in gesonderten Eingaben das Gesuch des genannten Vereins. Am 9. November 1912 unternahm der Unabhängige Verein israel. Lehrer in einer nochmaligen eingehend motivierten Eingabe ans Ministerium einen neuen Vorstoss, um den def. angestellten israel. Religiönslehrern die weitere Ausübung des Scbächtamts zu ermöglichen bzw. die Regierung zur Neuanstellung von Lehrer- Schochtim zu veranlassen. Unter Bezugnahme auf die Eingabe der Rabbiner i. J. 1909 wurde bes. darauf hingewiesen, dass die er- ג) d. h. worin die Trennung des Sehächtamts vom Lehramt gefordert wurde. a״

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