Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 165)
- Language
- German
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126 Die Grande za diesem trotz einmütiger Befürwortung aller zuständigen Stellen überraschenden Beschluss sind wohl in nachfolgender Zusammenstellung der zur Beratung des Antrags Lebermaun im Ministerium des Innern von den Kreisämtern ein־ gegangenen statistischen Erhebungen zu suchen. Diese besagt: ״Für den Antrag sprechen sich fast sämtliche Kreisscbulkommissionen aas. Sollte ihm entsprochen werden, würden 53 israel. Religionslehrer die Pensionsberechtigung erhalten, nur 25 würden ohne Anspruch auf Unterstützungsgehalt bleiben. Von letzteren sind aber bereits neun der Fürsorgekasse für Gemeindebeamte beigetreten. Unversorgt vom Staate würden nur 16 Lehrer bleiben. Bei diesen handelt es sich jedoch nur um eine blosse Nebenbeschäftigung.“ Hochinteressant und überraschend (wenn auch nicht für die eingeweihten Lehrerkreise) im erwähnten Bericht der Schulabteilung an das Ministerium des Innern ist jedoch das Geständnis, ״dass die Erwartung, dass die Anmerkung zu Kap. 115 (d. h. die Möglichkeit definitiver Anstellung von israel. Religionslehrern) vielen Lehrern zugute komme und durch sie der Notlage und unwürdigen Stellung, in der sich die israel. Religionslehrer häufig befanden und befinden, wesentlich abgeholfeu würde, sich nicht erfüllt habe.“ Damit hat die Staatsregierung die S. 122 geäusserten Bedenken über den problematischen Wert dieser ״Abhilfe“ in vollem Umfange zagegeben. Es war zu erwarten, dass die eigentümliche Haltung der hess. Regierung gegenüber den israel. Gemeinden insbes. die Bemerkung, ״dass den israel. Gemeinden anheimzugeben sei, im Falle des Unvermögens der Lehrer, Eintrittsgeld und Jahresbeiträge zur Fürsorgekasse für Gemeindebeamte auf das Jahresbudget zu übernehmen, nicht den geringsten Erfolg bei den allezeit ״gebefreudigen״ Vorständen zeitigen würde. Insbes. bewiesen einige drastische Fälle bei Aufnahme israel. Lehrer in die genannte Fürsorgekasse (Viernheim in Starkenburg und Fürfeld in Rheinhessen) den Mangel jeglichen sozialen Empfindens auf Seiten der Gemeinden, sowie andererseits die Schutzlosigkeit der israel. Religionslehrer. Unter dem beschämenden Eindruck solcher Vorkommnisse richtete der Unabhängige Verein israel. Lehrer am 1. Juni 1911 erneut