Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 159)
- Language
- German
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m in Hessen und der Notwendigkeit schleuniger Abhilfe. Nicht aus Judenfreundlichkeit sondern aus wahrhafter Liberalität und mensch- Üchem Empfinden trat der gerechte Mann für seine jüdischen Kollegen ein, unbekümmert um die Stimmung seines vorzugsweise agrarischen Wahlkreises. Im Landtag brachte er folgenden Antrag ein: (XXXI. Landtag 1900/02 Drucksache No. 65) Antrag des Abg. Backes betr. die Ausbildung und Anstellung der israel. Religionslehrer im Grossherzogtum Hessen: ״Ich beantrage: Hohe 2. Kammer der Stände wolle Grossherzogliche Regierung um möglichst baldige Vorlage eines Gesetzentwarfs ersuchen, der die Ausbildung der israel. Religionslehrer, deren Anstellung und Besoldung zeitgemäss regelt.“ Begründung. ״Die israel. Religionslehrer an den israel. Gemeinden auf dem Lande haben teilweise nicht die Ausbildung, die sie befähigt, einen Religionsunterricht mit Erfolg erteilen zu können. Deren Stellung ist infolge der völligen Abhängigkeit von den betr. Cultus- Vorständen eine unwürdige und unhaltbare, ihr Gehalt geradezu ein erbärmlicher. Der Staat muss ein Interesse daran haben, dass auch der jüd. Religionsunterricht veredelnd auf die Gemüter der Kinder einwirkt, und ist daher eine staatliche Aufsicht für diesen Unterrichtsgegenstand dringend geboten. In unseren Nachbarstaaten Württemberg und Baden sind die Verhältnisse der israel. Religionslehrer gesetzlich geregelt, und ich erachte es als zeitgemäss, dass solches auch in Hessen geschieht. gez. Backes. Die grosse Bedeutung des Antrags Backes lag darin, dass nach den wiederholten bisherigen erfolglosen Schritten der jüd. Lehrervereine bei der Staatsregierung endlich einmal die Volks- Vertretung Kenntnis von den unerträglichen Verhältnissen der israel. Lehrer in Hessen Kenntnis bekam und auch die Öffentlichkeit sich damit beschäftigte. Dadurch musste auch im Gegensatz zu ihrem bisherigen Verhalten1) die Staatsregierung Stellung nehmen. Nachdem der Finanzausschuss der 2. Kammer die Regierung um Stel- י) Stete Umfrage bei den Kreisbehörden wie in den Jahren 1897 und 1900, und nach erfolgter meist günstiger R&ckäusserang derselben verßef dennoch gewöhnlich alles im Sand. BB