Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 158)
- Language
- German
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ebenso bejahen auch die meisten, dass die einzelnen Gemeinden mehr für Kaltuszwecke leisten könnten. Auch der liberale Rabbiner von Giessen wendet sich, wie sein Darmstädter Kollege, gegen die Bestimmung, dass bei Religionslehrerpriifungen derjenige Rabbiner zuzuziehen sei, der der religiösen Richtung des Kandidaten entspricht, weil es hier ״keinen grossen Unterschied gäbe und das Wissen überall das gleiche sei‘4. Die Regierung richtete sich jedoch in der Praxis in allen Fällen nach dem Wunsche des Lehrers und bestellte stets den seiner Richtung entsprechenden Rabbiner. Auf eine Anfrage des Vorsitzenden des einen Lebrervereins, Wertheimer, im Jahre 1901 nach dem Stande der gemeinsamen Eingabe erfolgte keine Antwort. Nur am Rande der hetr. Anfrage bemerkt die Regierung, dass eine bestimmte Summe nicht wohl festgelegt werden könnte. Im einzelnen Falle sei die Angelegenheit nach Massgabe des Art. 7 Äbs. 2 des Volksschalgesetzes zu regeln. Der Gewährung von Beihilfen bzw. Übernahme der Gesamtkosten auf Tit 2 des Hauptvoranschlags für 1901/02 steht ein prinzipielles Bedenken nicht im Wege. Immerhin könnte eine Entscheidung nur auf Grund einer Prüfung des jeweilig vorliegenden Einzelfalles erfolgen, wie dies auch beim Katechetenunterricht der christl. Konfession geschieht. Man rechnete also auch in Regierungskreisen mit der Möglichkeit eines staatlichen Zuschusses. Da trat in der Behandlung der Angelegenheit eine bemerken»- werte Wendung ein. Nachdem alle bisherigen Schritte bei der Regierung zu keinem Ergebnis geführt hatten und auch die mit vieler Mühe zusammengestellte Eingabe vom Jahre 1900 nicht über eine Umfrage bei den Kreisbehörden hinausgekommen war, durfte man überzeugt sein, dass für die jüdischen Lehrer von weiteren Schritten bei der Staatsregierung nichts zu erhoffen sei, sondern dass die breite Öffentlichkeit auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht werden müsse. Zunächst musste an den wichtigsten gesetzgeberischen Faktor, den Landtag appelliert werden. Ich interessierte deshalb den Landtagsabgeordneten Karl Backes in Darmstadt an Hand der obenerwähnten Eingabe für die Sache und überzeugte ihn durch Beschaffung von statistischem Material über die einschlägigen Verhältnisse in den anderen deutschen Bundesstaaten von der unhaltbaren Lage der israel. Religionslehrer