Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 157)
- Language
- German
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118 Vereins and Landtagsabgeordneten Backes) sehr massig“. So wurde als Grundgehalt für definitiv angestellte Lehrer 900 M. jährlich und als Vikariatsgehalt 750 M. verlangt. Nach zurückgelegtem 25. Lebensjahr sollte definitive Anstellung erfolgen. Jedoch sollte dieser in der Regel eine Verwendung als Schul vikar vorausgehen. An der Aufbringung der Mittel sollte jede leistungsfähige Gemeinde mit dem vollen Gehalt und die andern Gemeinden je nach ihrer Leistungsfähigkeit teilnehmen. Ferner sollte zur Unterstützung der leistungsschwachen Gemeinden sowie zur Versorgung der Hinterbliebenen und dienstunfähigen Lehrer ein Landesschulverband bzw. drei Provinzialschulverbände mit eigner Kasse gegründet werden, in welche jede Gemeinde einen entsprechenden Beitrag und auch der Staat einen Zuschuss leisten sollte. In drei Tabellen wurden die Gemeinden einer jeden Provinz aufgezählt, welche das Grundgehalt aufbringen bzw. nicht aufbringen, sowie geeignete Vorschläge zur Bildung von Schulbezirken durch Zusammenlegung einzelner Gemeinden gemacht. Der Erfolg der mit grosser Mühe und Sorgfalt bearbeiteten Eingabe glich dem der bisherigen. Das Ministerium Hess jedem Kreisamt ein Exemplar der Eingabe zur Kenntnisnahme und Äusserang überreichen und empfahl, sich insbesondere darüber auszusprechen ,,ob nicht einzelne israel. Religionsgemeinden des betr. Kreises höhere Beiträge für die Zwecke des israel. Religionsunter־ richte zu leisten in der Lage seien.“ Interressant ist wieder die Stellungnahme der beiden Darm- Städter Rabbiner, die von der Provinzialdirektion zur Begutachtung aufgefordert wurden. Während Darmstadt II (orthodox) rückhaltlos zustimmt, wendet sich der liberale Rabbiner von Darmstadt I gegen die von den beiden israel. Lehrervereinen geforderte Berücksichtigung der religiösen Richtung der Gemeinde bzw. des Lehrers bei der Inspektion der Schule bzw. Prüfung des Lehrers und glaubt, dass hierfür ״eine mittlere gemeinsame Basis gefunden werden kann, die beiden Richtungen genüge“. Er schliesst: ,,Auch die Leistungen und Fähigkeiten der Lehrer bzw. der Prüflinge sind aus anderen Gesichtspunkten zu beurteilen als bloss dogmatischen nnd religiös separatistischen“. Alle Kreisämter beklagen die traurige Abhängigkeit der jüd. Lehrer von den Vorständen, a