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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 156

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 156)
Language
German
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119 änzustellen. Als Grand wird angegeben, dass verschiedentlich «her den mangelhaften Religionsunterricht der israel. Kinder Klage geführt worden sei. (!) Die Statistik ergab: In den Jahren 1895—97 waren im ganzen Land durchschnittlich 299 Ortschaften mit jüdischen Schulkindern vorhanden, im Durchschnitt (also jährlich) 8242 jüdische schulpflichtige Kinder. Davon hatten 127 Gemeinden (jährlich) also 42,5* weniger als 5 Kinder 75 יי also 25* ״ 5-10 51 יי (17,3*) ״ 15—10 17 יי (5,6*) ״ 15-20 29 יי (9,6*) 20 und mehr als 20 Kinder. Am 8. März 1899 wurde der Vorsitzende des Israel. Lehrer- Vereins, Wertheimer, mit Rabb. Dr. Saalfeld (Mainz) vom Staatsminister Rothe empfangen, wobei die Regierung ihnen anheimstellte, alles Material von ihr zu erbitten und es gemeinsam mit dem Unabhängigen israel. Lehrerverein za einer entsprechenden Eingabe zu verwerten. Gleichzeitig erliess das Ministerium auch an die einzelnen Kreisämter die Weisung, dass den Bevollmächtigten des israel. Lehrervereins gestattet sei, auf den Bnreaux der Vorstände der israel. Religionsgemeinden die Voranschläge der betr. Gemeinden einzusehen.1) Die Sache ruhte bis 1900 (also wieder ein Jahr), bis am 20. März 1900 die Vorstände beider israel. Lehrervereine eine gemeinsame Eingabe über ״Organisation des israel. Religionsunter, richts, hier Gesuch der israel. Lehrer um Reformierung und legislatorische Gestaltung desselben“ persönlich dem Staatsrat Breidert im Ministerium des Innern überreichten. Die Eingabe erstreckte sich auf alle Zweige des Religions- Schulwesens (Einrichtung von Schulen, Schulräume, Ziel des Unterrichts und Lehrgegenstände, Schulzucht, Ausbildung und Prüfung der Lehrer, Schulaufsicht, Aufbringung der Mittel, Staatszuschuss) und war in wiederholten gemeinsamen Sitzungen der Vorstände beider israel. Lehrervereine sorgfältig beraten und unter juristischer Mitwirkung abgefasst worden. Die aufgestellten Forderungen waren (nach Äusserung de3 verstorbenen Obmanns des hess. Landeslehrer- Zur Ausarbeitung einer Eingabe.

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