Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3486266-3486305--6959-3493335- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
die Befähigung des Lehrers auf Grand der vorgelegten Zeugnisse. Die Anstellung jedoch wie die Entlassung erfolgt allein durch die Gemeinde. Das Kreisamt müsse leider im Falle einer willkürlichen Entlassung den Lehrer auf den Rechtsweg verweisen. Nach Ansicht des Kreisrats haben die Anfeindungen und kleinlichen Intriguen gegen den Lehrer ihren Ursprung in dem Um-־ stand, dass der Lehrer auch Schächter sein müsse. Interessant sind seine Ausführungen hierüber: ״Vor allem sind es die jüdischen Metzger, die dann, wenn der Schächter nach ihrer Meinung zu streng vorgeht und wiederholt Fleisch für greife“ erklärt, wegen des für sie damit verbundenen Nachteils die Stellung des Lehrers zu untergraben und den Vorstand zur Kündigung des Vertrags zu veranlassen suchen, was ihnen auch meistens gelingt. Es ergibt sich hieraus, dass die jüd. Lehrer in Bezug auf Anstellung und Entlassung direkt der Willkür der Gemeindemitglieder preisgegeben sind und jeden Tag gewärtig sein müssen, ihre Stellung zu ver- Heren und brotlos zu werden. Es erscheint deshalb eine Neuregelung nach dem Antrag des Unabhängigen Lehrer- Vereins unbedingt erforderlich.“ Wegen der rechtlichen Zulässigkeit betont Haas allerdings, ״dass nach dem Gesetz vom 2. XI. 1841 die Anstellung und Entlassung der israel. Beligionslehrer Privatsache der betr. Gemeinde ist, und da die geplante Neuregelung einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der israel. Gemeinden ist, kann dieselbe nur auf Grund eines neuen Gesetzes oder einer neuen Verordnung erfolgen“. In der Tat ist selten von einer der einflussreichsten Persönlichkeiten ein solch vernichtendes Urteil über die Lage der israel. Lehrer in Hessen gefällt worden als von Geheimrat Haas. Der Kreisrat in Friedberg hält den Antrag des Unabhängigen Lehrervereins lür begründet und schreibt wörtlich: nDer Antrag scheint uns insofern schon praktisch und annehmbar, weil er uns einen Schritt näher bringt, die Verhältnisse der israel. Lehrer in unserem engeren Vaterlande zu regeln. Wir halten eine solche Massnahme sowohl für zweckmässig und auch zulässig und bitten untertänig, Hohe Behörde wolle demgemäss verfügen.“ Provinzialdirektor v. Gagern in Giessen charakterisiert das Verhalten der Vorstände gegen die jüd. Lehrer drastisch und treffend: מ Die Mitglieder der ländlichen Vorstände bestehen meist aus un- *י