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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 153

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 153)
Language
German
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114 Lehrer von dem Vorstand unabhängiger zu machen und zu verhindern, dass persönliche Einflüsse zur Entlassung eines vielleicht tüchtigen und erfolgreich wirkenden Lehrers führen. Dies würde zum Teil durch den Antrag des Unabhängigen Vereins etc. erreicht werden, wenn durch die Kreisämter die Gründe der Entlassung der Lehrer geprüft und nur dann die Genehmigung erteilt würde, falls diese als stichhaltig befanden wurde. U. E. ist auch die Frage, ob das Interesse des Staates ein solches Eingreifen in die Privatverhältnisse der Gemeinden verlange, zu bejahen. Denn dadurch, dass der Staat die Anstellung der Lehrer von seiner Genehmigung abhängig macht, bekundet er ja schon, dass es im allgemeinen Interesse liege, dass nur ausreichend vorgebildeten und moralisch untadelhaften Personen die Ehrziehung der israel. Kinder anvertraut werden soll, und es wäre nur consequent, wenn er nun noch einen Schritt weiterginge und auch die dauernde und dadurch erst erspriessliehe Wirksamkeit dieser Personen sicherzustellen suchte. Die Befürchtungen des Grossh. Rabbinats Darmstadt I, als ob dadurch ein unzulässiger Einfluss des Rabbinats auf die Anstellung und Entlassung der Lehrer statuiert würde, können wir nicht teilen, da die Entscheidung nicht bei diesem, sondern beim Kreisamt liegen würde. Hiernach sind wir der Ansicht, dass der Antrag des Unab• hängigen israel. Lehrervereins etc. befürwortet werden kann.“ Wir haben das Gutachten des Provinzialdirektors in Darmstadt wörtlich wiedergegeben, weil das Dokument eine geschichtlich wichtige Erkenntnis der Behörde enthält und den Kern der Sache trifft: Die Zustände waren also den Kreisbehörden, die klar sehen wollten, durchaus bekannt. Bemerkenswert ist auch der Standpunkt des Kreisamts Offenbacb, dessen Direktor der spätere Präsident der Abgeordnetenkammer, sowie des deutschen und internationalen Landwirtschaftsbundes, Haas, also eine streng feudale Personlichkeit war. Aach er befürwortet den Antrag des Unabhängigen Lehrervereins aufs wärmste. Zunächst bemerkt er, dass der zwischen dem Gemeindevorstand und dem israel. Religionslehrer abgeschlossene Vertrag zwar dem Kreisamt zur Genehmigung vorgelegt werden muss, aber diese Massnahme bezweckt nur eine Kontrolle über

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