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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 152

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 152)
Language
German
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IRI
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m israel. Lehrers vou der Genehmigung des Grossh. Kreisamts nach Anhörung des Rabbinats abhängig zu machen sei. Der andere Lehrerverein hatte jedenfalls aus Verstimmung über die kurz vorher erfolgte Trennung die Beteiligung an der Eingabe abgeietmt. Auf den Schritt des Unabhängigen israel. Lebrervereins hin erliess die Regierung am 28. April 1898 an alle Kreisbehörden die Verfügung, sich über die Zweckmässigkeit und Zulässigkeit des Antrags zu äussern. Die Rückäusserungen dieser Behörden sind teilweise sehr interessant und bezeichnend für das Elend der jüd. Lehrer in Hessen. Ein Kreisamt hält es bei der notorischen Unverträglichkeit der Juden für die Kreisämter und hohes Ministerium als eine wenig erwünschte Aufgabe, auf Anrufen jeweils über die Triftigkeit der Entlassungsgründe Entscheidung zu treffen1). Das Kreisamt Darmstadt schickt zunächst die Verfügung zur Begutachtung an die beiden dortigen Rahbinate. Während der orthodoxe Rabbiner den Antrag voll und ganz befürwortet und nur über die Zulässigkeit kein apodiktisches Urteil abzugeben wagt, stellt sich sein neologer Kollege auf den entgegengesetzten Standpunkt. Insbesondere führt er aus, dass bei der bes. orthodoxen Richtung, welche zur Zeit in den zwei umfangreichsten Rabbinaten des Grossherzogtums vertreten sei, ein massgebender Einfluss des Rabbiners auf Anstellung und Entlassung des Lehrers die Lage desselben verschlimmere, ja für viele ein gewisser moralischer Notstand geschaffen würde. Der Provinzialdirektor in Darmstadt stellt sich jedoch auf den Standpunkt des orthodoxen Rabbiners und befürwortet den Antrag des Unabhängigen israel. Lehrervereins. — Von hohem Interesse ist die Begründung durch den Provinzialdirektor, ״dass nur sehr wenige jüd. Lehrer eine Reihe von Jahren in ihren Stellungen verbleiben, ist nur auf deren Abhängigkeit von dem Wohlwollen des Vorstands und auf dessen wechselnde Zusammensetzung zurückzuführen. Wenn eine wirklich gedeihliche Tätigkeit der israel. Religionslehrer herbeigeführt werden soll, was insbes. hinsichtlich der moralischen Erziehung der israel. Schulkinder sehr wünschenswert wäre, so müsste erstrebt werden, den 1l Also nur hübsch Ruhe behalten wie bisher l Jahrbuch der J. h. G. XVIII, 8

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