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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 150

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 150)
Language
German
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111 Entwurf auszuarbeiten und dann der Staatsregiernng vorzulegen. Am 9. Juli 1893 habe nun eine von der genannten Commission berufene zweite Delegierteüversammlung stattgefunden, wozu Wertheimer als Vorsitzender des Israel. Lehrervereins und ״Sachverständiger in Schul angelegenheiten“ geladen war. Diese zahlreich besuchte Versammlung habe dann betr. der Anstellung der israel. Religionslebrer folgende einstimmigen Beschlüsse gefasst: 1) die Beligionslehrer sind nach einem entsprechenden Provisorium und tadelloser Amtsführung definitiv anzustellen, 2) dieselben sind pensionsberechtigt und 3) ist Fürsorge für einen auskömmlichen Gehalt wie für die Versorgung von deren Witwen und Waisen zu treffen.“ Diese Tatsachen wollte Wertheimer zu seiner ersten Eingäbe nachholen, um der Staatsregierung zu zeigen, dass die grosse Masse der angesehensten Vertreter der hess. Judenheit diese Forderungen billigen. ln der Antwort auf beide Eingaben bemerkt die Regierung, dass sie zur Zeit nicht in der Lage sei, auf die formulierten Anträge eine Entscheidung zu geben, dass sie indessen eine solche Neuregelung im Auge behalten werde, und die Veranstaltung weiterer Erhebungen beabsichtigt sei. Ferner wurde das Staatsministerium beauftragt, Erhebungen in den Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden nach der gegebenen Richtung (Ausbildung der israel. Religionslehrer, Religionsunterricht, Prüfung der Religionslehrer, Gehalt und Minimalgrenze desselben, Pensionsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung) einzuholen und dann zur Kenntnis zu bringen. Am 17. Juni 1897 legt das Staatsministerium diese Erhebungen dem Ministerium des Innern vor, ohne jedoch irgend einen Erfolg auch nur in einem der geforderten Punkte zu erzielen. Im Vereinsleben der israel. Lehrerschaft Hessens trat indessen im gleichen Jahre ein einschneidendes Ereignis ein. Einige Jahre vorher war unter entscheidender Mitwirkung des Deutsch-Israel. Gemeindebundes ein Verband der jüd. Lehrervereine im deutschen Reiche gegründet worden, dem die meisten jüdischen Lehrervereine mit Ausnahme der bayrischen, kurhessischen und hessischen beigetreten waren. Der israel. Lehrerverein im Grossherzogtum Hessen hatte bereits zweimal den Anschluss abgelehnt, da der Mehrheit

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