Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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11b staatlichen Anforderungen betr. Ausbildung genügen, nach 6jähriger Dienstzeit deSnl^flH anlusteilen seien, 2) Pensionsberechtigung und ReüktenversorgmagJ 3) ein Mindestgehalt, 4) dass zu einer neuen Delegiertenversammlung auch ein Vertreter der jüdischen Lehrer geladen werde und 5) in dem zu schaffenden Oberrat auch ein Mitglied des Lehrerstandes Sitz und Stimme erhalte. Die ganze Regierungsaktion scheiterte jedoch an dem Gegensatz der religiösen Richtungen, und die Hoffnung der Lehrer auf Besserung ihrer Lage war wiederum vereitelt. So vergehen wiederum vier Jahre, in denen weder von den israel. Gemeinden noch von der Regierung auf Grund der früheren Projekte etwas unternommen wird. Dagegen liegen aus dem Jahre 1896 zwei Eingaben des israel. Lehrervereins vor (unterzeichnet von Wertheimer-Heidenbergen), die wohl sachlich gegenüber den früheren Forderungen nichts Neues enthalten, jedoch Näheres über das Schicksal des von der Regierung i. J. 1892 vorgelegten Entwurfs verraten.l) Gleichzeitig aber bekunden sie durch den servilen Ton, dass die langen Jahre niedriger Stellung und demütigender Behandlung durch Gemeinde und Regierung nicht spurlos an den Lehrern vorübergegangen waren. Der Vorsitzende des israel. Lehrervereins weist in der ersten Eingabe auf ״die Ehre hin, am 2. Dezember 1895 von S. Excellenz dem H. Minister- Präsident gnädig empfangen zu werden und Hochdemselben die traurige Lage der israel. Religionslehrer in Hessen schildern zu dürfen.“ In der zweiten Eingabe vom 22. April desselben Jahres wird in Ergänzung der vorigen ausgeführt, dass der Vorstand des israel. Lehrervereins es für seine Pflicht hält, eines hochwichtigen Dokuments zu gedenken, das er in der vorigen Eingabe vergessen habe. Dann heisst es wörtlich: ״der Vorstand bittet deshalb Gr. Ministerium um Verzeihung, wenn er es heute wagt, hochdemselben wiederholt lästig zu werden.“ Hauptsächlich weist Wertheimer darauf hin, dass, nachdem in der Versammlung vom 12. Dezember 1892 keine Einigung zustande gekommen sei, das Ministerium einer hierzu berufenen Kommission2) gestattet habe, einen anderen , *) Der geänderte neue hatte freilich das gleiche Schicksal. * erfahren wir auch Näheres über das Schicksal des damals von ler Regierung vorgelegten Entwurfs.