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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 148

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 148)
Language
German
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bach und Maai; wenden, dievIUb Kinder vom״ Lehrer in Rpmvod unterrichtet, der 50 Pfennig pro Kind erhältI! 11! Schlitz (11 schulpflichtige Kinder) erteilen die Eltern denReligionsenterriebt selbst. Wohl infolge der bisherigen Eingaben und den statistischen Ergebnissen liess das Ministerium des Innern, und der Justiz im Jahre 1892 einen Gesetzentwurf über die rechtliche Stellung und die Verwaltung der israel. Religionsgemeinden ausarbeiten und legte ihn am 12. Dezember 1892 den Vertretern der hess. Judenheit (Vorständen, Rabbinern und sonstigen prominenten jüd. Persönlichkeiten beider Richtungen) vor. Bei den jüd. Lehrern herrschte grosses Erstaunen, dass nicht einmal ein Lehrer Vertreter eingeladen wurde, trotzdem bereits ein grosser israel. Landeslehrerverein bestand, und die Materie in erster Linie die jüd. Schule uud die Lage des israel. Lehrers betraf. Wahrscheinlich waren dabei einzelne Gemeindevorstände und Rabbiner eifrig hinter den Kulissen tätig. Leistete sich ja einer der Herren bei Besprechung dieser Tatsache in einer Lebrerver- Sammlung das vielsagende Geständnis: ״Die Lehrer seien bloss ״Organe der Gemeinden“, die Rabbiner jedoch seien wirkliche Vertreter und Wortführer der Judenheit.“ In der Einleitung zum Gesetzentwurf wurde bestimmt, dass unter der Oberaufsicht des Ministeriums des Innern und der Justiz, sowie unter der Mitwirkung der Kreisämter zur Verwaltung der Angelegenheiten der israel. Religionsgemeinden des Grossberzogtums berufen werden sollten 1) die Vorstände der israel. Religionsgemeinden, 2) die Rabbiner und 8) der israel. Oberrat. In den Artikeln 76—80 war von den Verhältnissen der israel. Religionslehrer die Rede, aber in keiner Weise unterschiedlieh von den bisherigen Verfügungen. Darauf richtete der israel. Lebrerverein nach vorausgegangen er Protestversammlung am 20. Januar 1898 eine ausführliche Eingabe an die Regierang, worin dem Erstaunen Ausdruck gegeben wurde, dass in dem Entwurf von den alten dringenden Forderungen der israel. Lehrer nichts enthalten sei. Gleichzeitig wurde um Aufnahme folgender Bestimmungen gebeten: 1) dass Lehrer* welche den

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