Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 143)
- Language
- German
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m der indischen Schale und des Lehrerstandes nicht das Mindeste za hoffen war. Nur dadurch ist die bedauerliche Entwicklung des jiidL Religionsschulwesens trotz aller Bemühungen der massgebenden Stellen za erklären. Nach den ergebnislosen Versammlungen zu Offenbach, Darmstadt und Giessen, sowie nach dem ablehnenden Regierungsbescheid vom 18. VIII. 1860 wandten sich die israel. Religionslehrer, vertreten durch Lehrer Ottensoser in Büdingen, gemeinsam mit dem jüd. Vorstand in Büdingen am 6. Mai 1861 in einer Eingabe — das israel. Religionsscbulwesen im Grossherzogtam Hessen betr. — an die Landstände. Darin wurden folgende Forderangen erhoben: 1) Durchgängige Errichtung von Religionsschulen, nötigenfalls durch Verbindung kleiner Gemeinden und zerstreut wohnender Israeliten, 2) Verpflichtung zum Besuche derselben, 3) theologische and päd. Bildung der Lehrer, verbunden mit genügender Kenntnis der bebr. Sprache, Besuch eines der Schullehrerseminarien und Anstellung eines israel. Religionslehrers bei denselben. Ablegung der Seminarprüfung, 4) Definitomlprüfang durch ein israel. Consistoriam, 5) Anstellung nicht durch Privatverträge und auf Küudigung sondern definitiv, etwa durch Präsentation der Gemeinde, Begutachtung durch das israel. Consistorium und Bestätigung durch den Landesherrn, Bestimmung eines Minimalgehalts. 6) Festsetzung des Lektionspians, Beaufsichtigung und periodische Prüfung der Sehulen durch das israel. Consistorium resp. dessen Mitglieder unter Zuziehung des Vorstandes der betr. Gemeinde, 7) Aufbringung der besonderen Kosten durch die betr. Gemeinde und der allgemeinen durch allgemeine Ausschläge, insoweit nicht der Staat eine Unter• Stützung gewährt. In der Karamersitzung am 20. März 1863 wurde nach Anbörung des Referenten Abg. Thudichum-Rödelheim mit allen Stimmen nach dem Antrag des vierten Ausschusses beschlossen, die Vorstellung des israel. Religionslehrers Ottensoser in Büdingen der Grossh. Regierung zu empfehlen und der Erwägung der letzteren apfceirazugeben, ob sie nicht durch Berufung einer aus Gemeinde- Vorstehern und Religionslehrern zu bildenden, durch diese selbst zu wählenden Kommission eine Beratung und Festsetzung von geeigneten Reformen vermitteln wolle.