Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 140)
- Language
- German
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m Direktion*) ans Ministen am, worin ein wahrhaft Vernichtendes Verdikt über die Zustände der isräel. ReRgionssehule Und der Lehrer gefällt wird. Namentlich wird ansgeführt, dass infolge der i. J. 1823 bekannt gegebenen Ansicht, dass der israel. Betigionüunterricht Privatsache sei, also weder die Kttfäer *dm Schulbesuche üoeh die GetneindCn zur AnsteRnng eines Lehrers gezwungen werden können — was später durch verschiedene Ver- Ordnungen (z. B. dass nur geprüfte Lehrer angestellt werden dürfen) eingeschränkt wurde, die jedoch wiederum geändert bzw. Zurückgezogen worden seien — auch infolge der sehr geringenEntlohnung jetzt ein totaler Mangel an geprüften Lehrern eingetreten ist. Die Abneigung fähiger junger Leute, sich dem Lehramt zu widmen, sei durch das An gerührte genügend erklärt. Bei diesem Zustand könne die!Regierung nicht gleiehgötig bleiben. Nachdem die Juden den anderen Staatsbürgern gleichgestellt worden, müsste ihre sittlich religiöse Bildung durch organisierte Religionsschulen hOrbeigefüiurt werden. Deshalb müsste vor allen Dingen mit dem Grundsatz gebrochen werden, dass der israel. Beligionsunterricht Privafsacbe sei, wozu eine ausdrückliche Verordhung beantragt wird. Nach Genehmigung dieses Antrags sollten erst spezielle Vorschläge gemacht werden. (Beigelegt Warden der Entwurf der obengenannten drei Herren, sowie die im Herzogtum Nassau bereits bestehenden Verordnungen.) Zunächst scheint nach dem Befund der Akten keine Ent- Scheidung des Ministeriums erfolgt zu sein. Am 25. Juli 1859 ergeht eine Vorstellung und Bitte der v0׳n einer in Darinstadt stattgefundenen Generalversammlung israel. Lehrer des Grossherzfogtums gewählten Kommission (unterzeichnet: Lehrer Ottensoser in Büdingen als Vorsitzender) um Genehmigung der beschlossenen Statuten. Dieses Jahr scheint also das Gründlingsjühr des ersten jüdischen Lehrervereins in Hessen gewesen zu sein. Bezeichnend für das Verhältnis der damaligen hess. Rabbiner zu den Lehrern ist, dass eingangs der Vorstellung bemerkt wird, die i. J. 1857 zu Offenbach gewählte Kommission (d. h. aus zwei Räbbinern und dem Verweser Mannheimer in Darmstadt) habe sieh heute (25. VII. 1859) aufgelöst, und gebeten wird, Jede l) So hiess damals die oberste Schulbehörde.