Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 139)
- Language
- German
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9),Diese, gerechten Klagen, wurden bei deai Minisleriurn du, Thii off laut, aber der damalige Referent der Judenangelegenheiten gab jedesmal die niederschlagende Antwort, die Juden sind nicht emanzipiert und haben kein Recht vom Staate zu verlangen, für ihre Lehrer und Schulen zu sorgen. So falsch dieser Schluss ist, so fallen jetzt auch noch seine Prämissen weg, jetzt wo unser hochherziger Grossherzog im Bunde mit sat&em lieben Volk die Juden emanzipierte.“ Dann richten sie folgende Bitte an Gr. Ministerium: 1) Die israeL ßeligionslehrer nach bestandener Prüfung wie in Baiera, Württemberg und Nassau definitiv anznstellen. 2) Die Besoldungen, Accidenzien und Wohnungen der Lehrer nach Anzahl der Gemeindemitglieder zu regeln und 3) der Lokal- und Bezirksschulinspektion die Beaufsichtigung und Inspizierung der Religionsscbulen zu übergeben. Auf Grund dieser Eingabe holte die Re ierüng am 3. I. 1849 Erkundigungen bei den Regierungen in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Cassel und Hessen-Nassau über Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der jüd. Lehrer ein. Die Antworten der einzelnen Staaten liegen vor, hatten jedoch anscheinend keinen Erfolg, wenigstens ist in den Schulakten nichts darüber enthalten. So ruhte alles auf der weiten Flur des jüd. Schulwesens in Hessen. Erst i. J. 1857 und zwar auf Veranlassung zweier in Büdingen ujadOfienbach abgebaltenen Konferenzen jüdischer Lehrer und^ Rabbiner zum Zweck der Regelung und Hebung des Religions un terriohts und der Lage der Lehrer überreichten die Jtabbiner Dr. Formstecher in Offen hach, Prediger Dr. Levysohn- Worms und ßeligionslehrer und Rabbinatsvikar Mannheimer in Darmstadt der Oberstudien-Direktion einen Entwurf zur Verwaltung des Israel. Schulwesens. Dieser sieht 1) einen unteren, 2) einen oberen Synagogenrat־ und 3) ein Rabbiner-Collegium, vor, ag 1) sollte aus 1 Rabbiner, 2 Lehrern ans den grössten Gemeinden des Bezirks und: 2 Vorstehern bestehen, ad 2) aus 3 Rabbinern Vorstehern des Landes, 1 Regierungscomipissar und 1 oder 2 Lehrern sowie ag 3) aus allen Rabbinern des Landes*, Da, derr Entwnrt wieder längen liegen blieb, erinnern die Lehrer daran. Am 7. VI. 1858, ergebe eine Vorstellung der Oberstudion-