Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 137)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3486266-3486305--6942-3493318- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
98 ans nicht bekannt geworden. Doch gibt Rabb. Dr. Levi zu, dass die Klagen der Lehrer über ihre unwürdige Stellung und Bezahlung begründet seien. Daran seien aber nicht die Lehrer und Gemeinden schuld, von denen letztere gerade die grössten Geldopfer bringen, dagegen sich niemals, und mit Recht zu einer definitiven Anstellung verstehen können, zumal ein grosser Teil der Lehrer Ausländer sei. (Nebenbei vergass der H. Rabbiner zu bemerken, dass letztere Erscheinung gerade die Wirkung der traurigen Anstellungs- und Besoldangsverhältnisse war.) — ״Helfen“, so fährt Dr. L. fort, ״könnte.nur eine durchgreifende Umgestaltung der jüd. Gemeinde- Verhältnisse, eine ganz neue Organisation des Synagogen- und Schalwesens, etwa eine Art Consistorial- und Synodalverfassung, für die die besten Wünsche aller hess. Rabbiner die Schritte der Lehrer zar Besserung ihres Loses begleiten.“ In der am lü. April 1848 in Darmstadt stattgehabten Konferenz wurde ein Ausschuss der israel. Religionslehrer in Hessen um Verbesserung des Zustandes der israel. Religionsschalen und deren Lehrer gebildet, dem nachfolgende Herren angehörten: Moses Mannheimer in Darmstadt, Samuel Kuttnauer in Rimbach, Ottensoser in Oberseemen, Simon in Gedern, Emanuel Gutmann in Trebur, M. Hanauer in Rüsselsheim und E. Hirschmann in Mörfelden. Seine erste Tat war eine Eingabe an die Begierung am 29. XL 1848, worin sie auf die geregelten Zustände der israel. Religionslehrer in Bayern, Württemberg, Baden und im Herzogtum Nassau hinwiesen, während im Grossherzogtum Hessen bis jetzt fast gar nichts für die sittliche und religiöse Bildung der israel. Jugend und auch nichts für die Lehrer geschehen sei. Diese Zustände belegen sie durch folgende Tatsachen: 1) Die israel. Religionslehrer sind ganz der Willkür und Laune der Gemeindevorsteher überlassen, denen alles, sogar die Anordnung der Lehrgegenstände und Lehrstunden überlassen ist. 2) Diese Vorsteher sind grösstenteils, namentlich auf dem platten Lande, Leute von keiner Bildung, namentlich von keiner rechten Schulbildung. 3) Der Lehrer wird oft in seinem besten Wirken entlassen, weil er diesem oder jenem Vorsteher nicht die gewünschten Hon-