Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 136)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486305--6941-3493317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
97 keiner Weise organisiert. Da kam das Freiheitsjahr 1848. Im: Regierungsblatt, der ״Darmstädter Zeitung44, dieses Jahres S. 519 luden ״Mehrere Lehrer Oberhessens44 alle jüd. Kollegen des Landes auf den 10. April zu einer Konferenz nach Darmstadt in folgendem Aufruf ein: ״Ihr Colleges wisst, in welcher getrübten Lage wir gegen die israel. Lehrer anderer Länder leben, ihr wisst, dass wir gottlob nun über unsere Beschwerden öffentlich beraten und um deren dringende Abhilfe bitten dürfen, ln dieser schmachvollen Abhängigkeit haben wir bisher allseitig Mittel znr Erlösung aus dieser Bedrückung angewandt; allein der beklagenswerte Absolntismus der Rabbiner, mit Ausnahme einiger rheinhessiscben, stand uns stets bindernd im Wege, wenigstens boten sie nicht die Hand, um« .gemeinsam für unsere Verbesserung etwas thun zu können. Inzwischen haben wir das Recht der freien Versammlung und das Petitionsrecbt erlangt. Es ist nun an der Zeit, dass wir, wie die Volksschullehrer, welche gegen uns schon längst emanzipiert sind, uns gemeinsam beraten und eine Petition zur Verbesserung unserer Lage geeigneten Orts einreichen. — Wir, mehrere Lehrer Oberhessens, sind daher so frei, Euch nach Darmstadt auf Montag den 10, April ins Gasthaus zur Stadt Frankfurt zur Versammlung und allgemeinen Beratung einzuladen und bitten, dass diese Versammlung recht zahlreich besucht werde. Die Grossh. Bürgermeister wollen gef; diese Aufforderung den israel. Lehrern ihrer Gemeinden mitteilen. Mehrere Lehrer Oberhessens.44 Dagegen verwahrt sich am 5. April 1848 im gleichen Blatt in längeren Ausführungen der Grossh. Landrabbiner Dr. Levi in Giessen, der sich durch den Vorwurf ״eines beklagenswerten Absolutismus der Rabbiner“ seitens der Unterzeichneten oberhess. Lehrer am meisten betroffen fühlte, und bemerkt, dass die bess. Rabbiner keinerlei Einfluss auf Prüfung, Anstellung, Besoldung und Entlassung״ der Lehrer hätten, sondern alles in die Hände der Gemeindevorstände gelegt sei, auf deren Antrag allein die Grossh. Kreisräte die Concarrenz eröffnen, Gehälter normieren, die Stelle besetzen und auch die Lehrer wieder entlassen. — Ob wohl auf der angesetzten Konferenz die Frage aufgeworfen worden ist, zu welchem Zweck bei solch selbst eingestandener Ohnmacht in Hessen überhaupt staatlich beamtete Rabbiner angestellt worden sind, ist? Jahrbuch der J. L. G. XV111,