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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 135

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 135)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486305--6940-3493316
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m Darauf verteidigen sich die Kreisämter mit der Begründung, dass sieh auf das Ausschreiben hin nur wenige und meistens keine geprüften und geeigneten Kandidaten gemeldet hätten, was seinen Grund in der schlechten Bezahlung habe, sodass die indischen Gemeinden froh sind, überhaupt Lehrer zu erhalten. Die Kreisämter hätten deshalb darauf gehalten, dass diesen (d. h. den Ausländern) jederzeit gekündigt werden könne. — Auf dieses interessante Geständnis bemerkt die Oberstudiendirektion ans Ministerium in Würdigung der kreisamtlichen Berichte, dass ״der Beruf, sich dem Amte eines israel. Religionslehrers zu widmen, kein gesuchter sei und es darum seine Schwierigkeit haben möchte, auf jenem Erfordernis (d.h. der Prüfung) unbedingt zu bestehen.“ Deshalb wird beantragt, an den allgemeinen Vorschriften nichts ausdrücklich zu ändern ״übrigens hinsichtlich des Erfordernisses vorheriger Prüfung diejenige Nachsicht stillschweigend zu üben, welche den obwaltenden Verhältnissen entspricht.“ Das Ministerium tritt am 20. VI. 1857 dieser Ansicht bei und genehmigt bald darauf in einem weiteren Nachsichts-Erlass, dass sogar bei Mangel an geeigneten Inländern Ausländer zuzulassen sind. ״Nur sei von den Grossh. Kreisämtem das Geeignete vorzukehren, damit hierdurch den politischen Gemeinden keine Lasten erwachsen können.“ So war wieder die Bahn frei für die Wiederkehr der ״alten guten Zeit“, da die jüdischen. Lehrer in den Gemeinden die Rolle eines 1כל ב, sogar des Bartzwickers1) spielen durften. Allerdings scheint nach den Berichten der Kreisbehörden durch die leidigen Verhältnisse ein wirklicher Mangel an geeigneten Lehrern in den zahlreichen Gemeinden geherrscht zu haben. In diesem leider wenig erfolgreichem Kampf um Hebung der jüdischen ßeiigionsschule und des jüd. Religionslehrers vermissen wir bis jetzt mit Ausnahme von Pressäusserungen Einzelner die Stellungnahme und Tätigkeit der israel. Lehrer selbst. Nur der Verein zur Besserung des Zustandes der Israeliten im Grossherzogtum Hessen hatte bisher die Anregung zu den erwähnten Regierangsmassnahmen gegeben. Die jüd. Lehrerschaft war in L) Siehe S. 76.

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