Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 129)
- Language
- German
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״Wenn in einer Jadengemeinde die Frage, ob eine eigene Schale errichtet oder die Kinder in die christl. Schulen geschickt werden sollen! streitig wird, so ist eine Majorität von 2 Drittel derer, die zur Besoldung beitragen, erforderlich, wenn ein solches Gesuch berücksichtigt werden soll“. Sonst war es Regel, dass alle Bekenner der mos. Religion ihre Kinder in die christl. Schule schickten. Bei solchen Bestimmungen und der herkömmlichen Herrschsucht der Gemeindevorstäude war es nicht zu verwundern, wenn die jüd. Gemeinden nur in den seltensten Fällen eigene jüd. Schulen errichteten. Auf Veranlassung des ״Vereins zur Verbesse־ rang des Zustandes des Israeliten“ (Provinzialvorstand in Giessen) wird im Jahre 1838 für die Errichtung jüd. Volksschulen eingetreten. In einem Gutachten hierüber an den Oberschulrat meint der Kreisrat in Friedberg, die Vorschläge des Vereins seien sehr gut, aber der Ausführung ständen wesentliche Hindernisse entgegen, namentlich das Ministerialrescript vom 9. II. 1832, wonach der Religionsunterricht bei den Israeliten als reine Privatsache betrachtet werde und demnach der Behörde keine Einmischung zustehe. Ferner fehle es häufig an Mitteln, tüchtige israel. Religionslehrer zu besolden. Auch Seminardirektor Roth-Friedberg empfiehlt die Errichtung besonderer israel. Volksschulen, was jedoch der Kreisrat ablehnt. Der weitere Antrag des Seminardirektors, tüchtige israel. Schulkandidaten als Hilfslehrer an christl. Volksschalen zuzulassen, sei an und für sich zu rechtfertigen, ״dürfte jedoch bei dem gegenwärtigen Stande der Volksbildung und Volksmeinung den entschiedensten Widerstand des grössten Theils der christl. Bevölkerung zu gewärtigen haben.“ Die hessische oberste Schulbehörde dachte bekanntlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts in dieser Hinsicht liberaler. Diesem Gutachten des Friedberger Kreisrats tritt der Grossh. Oberschulrat in einem ausführlichen Bericht ans Ministerium bei. Insbesondere beantragt er zur Erhaltung besserer israel. Religionslehrer die Einsetzung einer besonderen Prüfungsbehörde für israel. Religionslehrer. Derselben sollen zwei Mitglieder des Oberschulräts, der Rabbiner der Provinz Starkenburg und ein zuverlässig befähigter an einer öffentlichen israel. Schule angestellter Schulmann an gehören. (In letzterer Hinsicht fügt der Bericht hinzu: ״Wir besitzen dermalen einige, welche die hierzu erforderliche Eigenschaft haben‘‘).