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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 116

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 116)
Language
German
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IRI
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77 zu Friedberg fünf ״Brave gebildete jüd. Lehrer“ vorhanden seyen und kein Grund vorliege, einen ״Ausländer“ anzunehmen. Seltsam erscheint es, dass alle diese Religionslehrerprüfungen lediglich vor einer christlichen Behörde stattfanden, während das jüd. Wissen und die Eignung in dieser Hinsicht unbeachtet blieb. Daher hatte bereits nach Erscheinen des erwähnten Erlasses über den Jugendunterricht der Israeliten1) ein Dr. Abraham Alexander Wolff aus Darmstadt2) beim Staatsministerium Protest gegen einige Bestimmungen desselben erhoben und namentlich beantragt, dass dem christl. Kirchen- und Schulrat auch ein israel. Gelehrter, ein Mann, der Wissenschaft und Religiosität verbindet und durch letztere das Zutrauen seiner Glaubensgenossen sich erworben hat, als israel. Kirchen- und Schulrat beigegeben werde, der über alle den jüd. Cultus betr. Anordnungen das Referat habe, um dann vereint init dem Gesamtkirchenrat auf seine Nation zu wirken; Ausserdem beansprucht er für diesen Beamten Rechte hierarchischer Art, schärfste Überwachung der Vorstände, Lehrer, Schulbücher und des Religions- Unterrichts der Seminaristen. Für die Orte, wo die Jaden keine eigenen jüd. Volksschulen besitzen, sondern die Kinder die Ortsschulen besuchen müssen* * verlangt er, dass in den Schulbüchern diejenigen Stellen, welche auf das Christentum Bezug haben, in solche umgewandelt werden, die zunächst für die israel. Religion passen. Die Regierung scheint jedoch dieser Anregung keine Folge gegeben zu haben. Israelitische Volks- und Religionsschulen. Schon am Anfang des vorigen Jahrhunderts im Jahre 1804 versuchten einige jüd. Familien in Darmstadt eigne jüdische öffentliche Schulen zu errichten.3) Das Gesuch wurde von der Regierung abgewiesen besonders weil die vorgeschlagenen Lehrer nur Haus- Lehrer seien, keine eigentlichen Schulen halten sondern nur als praeceptores Domestici anzusehen seien. Der gleiche Bescheid erging wiederholt im Jahre 1806 mit dem Bemerken, dass die Regierung die Teilnahme an den Schuleinrichtungen der Christen ף s. 71. *) Wahrscheinlich später öberrabbiner in Giessen. a) Siehe oben S. 68.

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