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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 115

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 115)
Language
German
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IRI
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gleichen Gemeinde. Die auf Anweisung des Grossh. Schul- und Kirchenrats vom Schuldirektor Ries in Bensheim vorgenommene Prüfung ist wiederum bezeichnend für den damaligen jüd. Lehrerstand und die Gemeinden. Direktor Ries berichtet hierüber in durchaus sachlicher Weise: ״Rubrikat sistirte sich heute auf erhaitene Citation zur Prüfung. Auf die Frage, wielange er schon Lehrer seye, ob und wo er sich zu diesem Fache vorbereitet habe, gab er die Erklärung: Er sey erst zwei Jahre Lehrer im Hebräischen, zugleich Vorsänger und Schächter. Vorher 8ey er Handelsmann gewesen; allein die ,schlechte Zeit und (wie er sich ausdrückte) die hohe Noth hätte ihn gezwungen, auf diesem Wege seine zahlreiche Familie vor äassenster .Modi 7m schützen. Er habe früher vier Jahre hebräiseh studiert; im Deutschen könne er sich weder im Lesen noch Schreiben einlassen, auch sey er nicht im Stande, Unterricht im Rechnen zu ertheilen. Somit beschränkt sich dessen ganzes Lehrwesen darauf, dass er den in Lorsch befindlichen acht schulfähigen Judenkindern die Anfangsgründe der hebräischen Sprache erteilt, nachher den Talmud und die Bibel satzweise in die deutsche Sprache übersetzt und, wie er sieh erklärte, auf den sittlichen Wandel der Schüler anwendet. Er machte hievon eine Probe mit seinem sieben Jahre alten Knaben, den er mitbrachte. Dann kommt Ries zu folgendem Urteil: In Betreff, dass ein ordentlich gebildeter Judenlehrer, wenn er auch vorhanden wäre, eine Station nicht annehmen würde, deren Gehalt von 4er Willkür weniger Familien abhängt, besonders wenn er zugleich Vorsingen, Schächten und Barthzwicken müsste (!); in fernen» Betracht, dass die Judenkinder die gewöhnlichen Schulkenntnisse in der christl. Schule erlernen, so dürfte dem Rubricaten der Aufenthalt in Lorsch und der Unterricht in der mos. Religion einsweilen in Ermanglung eines Mehrbefähigten gnädig gestattet werden.“ In den nächsten Jahren scheint die Regierung die Zügel Straffer angezogen zu haben, denn das Ministerium verweigert 1827 der jüd. Gemeinde Bürstadt die Anstellung des Jacob Wolflf aus Schockau als Lehrer auf zehn Jahre, trotzdem der Kandidat sich seit achtzehn Jahren im Grossherzogtum befindet und seine Prüfung mehrmals schon gut bestanden batte, da gegenwärtig im Seminarium

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