Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 109)
- Language
- German
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fö 4.) alle jüd. Schalen einer Provinz unter Oberaufsicht und Leitung des Provinzschulrats bezw. der Ortsschulbehörde, der auch die christl. Schulen unterstehen, gestellt werden, deshalb auch jährlieh eine Prüfung veranstaltet werden und darüber an oberste Behörde berichtet werden müsse. Am 30. I. 1821 wurde der Antrag mit 36 Stimmen angenommen. Die I. Kammer ging jedoch nicht darauf ein, sondern beantragte, ״dass kein Jude als Staatsbürger aufgenommen werden solle, wenn er nicht wenigstens Deutsch lesen und schreiben könne. Für Städte wird Besserung zugegeben, aber in Dörfer, wo wenige Familien wohnen, wird kein jüd. Lehrer gehen, und aus diesen (d. h. den wenigen jüd. Dorffamilien) gehen gewöhnlich die bösesten Subjekte und Verbrecher hervor, und der Mangel an Unterricht ist also davon niemals Grundursache.“ Aus der Beratung der II. Kammer am 7. Mai 1821 geht hervor, dass die I. Kammer eine gründliche Hilfe für die Bildung der jüd. Jugend von einer Umformung der ganzen bürgerlichen Gesetzgebung in Beziehung auf die Jaden erwartet. Der Antragsteller Keller weist aber darauf hin, dass, 80 wünschenswert dies sei, ersteres dennoch als das dringend Notwendige geschehen müsse. Übrigens wolle er selbst nur den Zwang zum Besuch der christlichen Schule, wenn die jüd. Gemeinde nicht selbst einen eignen tüchtigen Lehrer halten würde. Für den humanen Geist der Kammer ist es bezeichnend, dass alle Abgeordneten, bes. auch der Kammerpräsident Eigenbrodt bemerken, dass sie nur für den Antrag zu haben seien, wenn die Juden nicht am christl. Religionsunterricht teilnehmen brauchten, denn Gewissensfreiheit müsse unter allen Umständen gewahrt werden. Manche Abgeordnete schlagen deshalb vor, dass man den Religionsunterricht auf die ersten Stunden verlege, manche, dass man statt des Schullesebuchs, das meistens christl. Inhalts sei, das Alte Testament gebrauchen sollte, andere Abgeordnete befürworten die Schaffung eines eignen jüd. Consistoriums, das ohne Zweifel noch viel strengere Massnahmen vorschlagen würde. Bei der Abstimmung am 15. Mai tritt die II. Kammer mit 38 gegen 2 Stimmen dem Antrag Keller bei, die I. Kammer jedoch verneint wieder den ersten Teil des Antrags, bejaht dagegen den zweiten Teil, nämlich dass künftig kein jüd. Lehrer ohne vorherige, nach einem bes. für diesen Zweck eingerichteten Schema vorge-