Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 107)
- Language
- German
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Als eines der ältesten Dokumente in der jüd. Schulstatistik liegt ein ״Extraetas protocolli Ministern de dato Darmstadt vom 18. Juni 1804״ vor, worin das von mehreren jüdischen, namentlich den ärmeren1) Hausvätern vorgebrachte Gesuch um Anordnung einer öffentlichen jüd. Schule bewandter Umstände nach nicht stattfinden könne mit dem Anhang, ״dass ihr wegen Prüfung der von den Juden zum Unterricht ihrer Kinder gewöhnlich angenommen werdende Hauslehrer geschehene Antrag in Rücksicht,--dass dergleichen Lehrer keine eigentliche Schule errichteten und hielten sondern nur als praeceptores Domestici, deren Wahl caeteris paribas sowohl den Christi, als auch jüdischen Eltern immer unbenommen gewesen, anzusehen seyen, nicht genehmigt worden seyn.a Au! weiteren Bericht des Schulrats vom 19. X. 1805 verweigert das Ministerium aufs neue die Errichtung einer eigenen Schule in Darmstadt und hält auf Besuch der christlichen Schule. Zu der ablehnenden Begutachtung des erwähnten Gesuchs des Juden Heijum Kaufmann in Giessen vom 10. XL 1807 um Anstellung als Schullehrer bei der Judenschaft und ohnentgeldliche Aufnahme in den Judenschutz bemerkt der Kirchen- und Schulrat u. a. ״ln Giessen sei bisher kein eigentlicher öffentl. jüd. Schullehrer gewesen, allein es erhellet zugleich, dass der Unterricht der jüd. Jugend bisher gewöhnlich von, Hauslehrern, die etwa auf ein halbes Jahr in Logis und an Tisch genommen werden und einen geringen Lohn erhalten, besorgt wird. Dies ist in der That sehr beklagenswerth, denn dergleichen Lehrer sind der Regel nach herumschweifende Taugenichtse(!) meist aus Polen gebürtig, leer an Kenntnissen und destomehr mit Aberglauben und Vorurtheilen behaftet. Dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, versteht sich von selbst, aber wenigstens nach des Referenten Meinung sind diese höchst selten.“ 2) Trotzdem laufen fortwährend Gesuche um Errichtung *) Damals existierte in Darmstadt keine jüdische Schule, ein Jude namens Neastättel musste gegen Frei־Logis 2 Waisenkinder umsonst unterrichten. Sonst nahmen die Hausväter entweder für sich allein oder einige untereinander einen Privatlehrer an. 2) Nicht Gemeinden nahmen sich einen jüd. Lehrer, sondern nur wenige Familien in denselben taten sich zusammen, so dass es manchmal vorkam, dass mehrere solcher Lehrer zu geringem Lohn und W&ndeltisch auf einem Platze waren.