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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 57

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 57)
Language
German
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18 ohne Schonung angreift;, ganz besonders aber sein besseres Ich, seine Ehre, unbedenklich untergräbt. Tatsächlich ist es ganz unmöglich, uns eine Vorstellung von einer Welt und einer Menschheit zu machen, in der diese Verbote ungekannt sind, in der die Dämonen der Menschen-Brust hausen und die Rücksichtslosigkeit das Faustrecht begründet. Die Unmöglichkeit einer solchen Vorstellung aber ist das Eingeständnis des einzigartigen Glückes, das die Zehngebote in der Welt geschaffen haben. Ohne sie wäre Leben und Familie, Besitz und Ehre einfach vogelfrei. Den Schutz aber aller dieser heiligen Güter des Lebens und der Menschen sichert der Dekalog nicht etwa bloss durch die markigen und wuchtigen Verbote, sondern vor allem dadurch, dass er hineinleuchtet in die geheimen Kammern der menschlichen. Seele und dort der Begierde, der Leidenschaft, die der Sumpfpfuhl für alle Verbrechen ist, den Krieg erklärt: ״Du sollst nicht begehren! Du sollst nicht gelüsten!“ Mit der Erfüllung dieser beiden Gebote ist der Übertretung der voraufgegangenen Verbote ein Riegel vorgeschoben. Drei Giftquellen für wahre Frömmigkeit, für wahre Tugend und Menschlichkeit gibt es; es ist die Habsucht, die Genußsucht und Ehrsucht. Diese Giftquellen musst du verstopfen durch die Beobachtung des Verbotes: ״Du sollst nicht gelüsten!“ Sorge für ein von Begierde und Leidenschaft freies Herz, und du wirst frei bleiben von Schuld und Fehl, von Sünde und Verbrechen. Du hast den Gipfelpunkt der Sittlickkeit erreicht und damit Gottes Absicht erfüllt, die ihn bewegte bei der Übergabe der Zehngebote an Israel und an die Menschheit. Damit hören diese Gesetze aber auch auf, blosse Nützlicbkeits- Gesetze zu sein. Durch das zehnte Gebot w7erden sie in den Dienst der Erziehung, der sittlichen Läuterung der Menschen gestellt, sie hören anf, nur Ausfluss einer Straf-Norm zu sein. Die verschiedene Fassung des zehnten Gebots bei der Wiedergäbe der Zehngebote im V. B. M. gegenüber der im II. B. M. bedarf noch einer kurzen Besprechung. Im II. B. M. steht: Lö thachmöd, das wir mit ״Du sollst nicht begehren“ wiedergeben. Im V. B. M. steht Lö thithaweh, das wir mit ״Du sollst nicht gelüsten!“ übersetzen. Zwischen den beiden deutschen Worten besteht ein begrifflicher Unterschied nicht, wohl aber zwischen den beiden

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