Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 53)
- Language
- German
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14 Wesen und seinem Namen. Sprichst du ihn aus, so musst du von Ehrfurcht erfüllt sein. Rufst du ihn an, so musst du in den Kammern deiner Seele erzittern. Kein Wort der Falschheit, kein Wort der Lüge darf sich über das Gehege deiner Lippen wagen. Wehe dir, wenn du ihn leichtfertig, vergeblich aussprechen wolltest! Wehe dir, dreifach wehe, wenn du ihn gar zum Falschen anrufen solltest! Die Sicherheit, dass du dem überwältigenden Wesen Gottes gegenüber die richtige Demut und Ehrfurcht empfindest, macht darum den Eid, bei dem du Gott als Zeugen anrufest, zum Garanten der Wahrheit und Gerechtigkeit, zum notwendigsten Requisit eines gerechten Richterspruchs. Der Meineid zieht deshalb den Fluch und die Strafe Gottes nach sich, der im dritten Gebot spricht: ״denn der Ewige lässt nicht ungestraft denjenigen, der seinen Namen zum Falschen ausspricbt.“ Der Meineid ist die Verleugnung der göttlichen Allwissenheit und Gerechtigkeit und das schwerste Attentat gegen die menschlische Gesellschaft, deren Fundament die Wahrheit ist. Wir haben bereits oben den tiefsten und letzten Sinn des Sabbatgebotes berührt, durch dessen Heiligbaitung wir Gott als den Baumeister der Welt anerkennen und verehren; darum wird im vierten Gebot auf die Schöpfung der Welt Bezug genommen. Jedoch ist damit sein Verpflichtungssinn und Inhalt nicht erschöpft. Der Sabbat besitzt nicht nur eine religiöse Bedeutung, die wir eben geschildert haben, sondern auch eine im höchsten Sinn soziale Bedeutong and Verpflichtung. Genau so wie du, der du ein Freier bist, muss am Sabbat ruhen auch der Hörige, der Abhängige, dein Sklave nnd deine Sklavin, die dadurch allwöchentlich ein Mal sieh als frei und ungebunden fühlen können. Ja, auch die Kreatur, deine Tiere sind in die Pflicht der Ruhe miteingeschlossen. Und wiederum wird die Verpflichtung dieses Gebots verknüpft mit den eigenen Erlebnissen des Volkes; denn bei der Fassung der Zehngeböte im V. B. M. wird die Pflicht, auch den Sklaven ruhen zu lassen, mit dem Hinweis auf die eigenen Empfindungen als Sklavenvolk in Ägypten nnd mit der Tatsache der göttlichen Befreiung verknüpft. Der landläufige Begriff der Sklaverei ist durch die aach dem Sklaven geltende Sabbatruhe letzten Endes im Judentarn hinfällig; mindestens einen Tag der Woche fühlt er sich als Freier, seinem Herrn gleichgestellt,