Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3486266-3486305--6849-3493225- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5 Teil der Zehngebote als den religiösen Teil bezeichnen und den zweiten Teil, der die Verbote des Mordes, des Ehebruchs, des Diebstahls, des falschen Zeugnisses und des Gelüstens statuiert, als den moralischen oder als den Extrakt der reinen Ethik. Es würde sich alsdann die Erwägung ergeben, die sicher die Absicht des Gesetzgebers darstellt, dass um des willen der religiöse Teil dem moralischen voraufgeschickt ist, um der Überzeugung, um der Tatsache Ausdruck zu geben, dass die Moral, die Sittlichkeit in dem Glauben an Gott und in den daraus entspringenden Pflichten ihre sicherste Stütze, ihre wirksamste Verankerung besitzt. Das Bewusstsein, Gott, dem Allwissenden, dem Allgerechten, dem strafevollziehenden Schutzhort der Sittlichkeit für unsere Tat verantwörtlich zu sein, wird in dem Widerstreit zwischen Pflicht und Leidenschaft, zwischen sittlicher Anforderung und schnöder Selbstsucht den Ansschlag geben zu Gunsten der göttlichen Forderungen, der Moral und der Sittlichkeit, während die Verfechter der sögenannten reinen, von der Religion losgelösten Moral werden zugeben müssen, dass der Gedanke der autonomen Ethik, die sich die menschliche Vernunft selber setzt, eine solche Sicherung für den Schutz der Sittlichkeit bei tragischen Konflikten nicht garantiert. Die Gewalt der Leidenschaft und der Selbstsucht wird gar leicht das selbstgegebene Gesetz umstossen. Im Judentum besteht dieser Unterschied zwischen religiöser und sittlicher Pflicht an und für sich nicht als etwas Tatsächliches, da alle Gebote der Thorah, vor allem eben auch die sittlichen Gebote in gleicher Weise göttliche Gebote sind, wie die religiösen, rituellen und kultuellen Vorschriften. Der Unterschied bedeutet für das Judentum nur eine logische Scheidung, keine Tatsächlichkeit. In der Tat wird darum der Dekalog im Judentum im Bilde mit einer gewaltigen Pyramide verglichen, die auf der breiten und festen Basis des Gottesglaubens sich zum Gipfelpunkt der erhabensten und reinsten Sittlichkeit erhebt, und diesem Gipfelpunkt, diese Spitze ist das von jeder unlauteren Begierde gereinigte Herz. Diese Sicherung der Sittlichkeit gegenüber den Feinden der Menschheit uud des einzelnen Menschen, gegenüber Begierde und Leidenschaft, und damit die Sicherheit des Bestandes der sittlichen Menschengesellschaft, die Ermöglichung der menschlichen Gesell- Schaft überhaupt ist letzten Endes der Zweck der Zebngebote und