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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 43

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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4 die Befürchtung einer Gefahr der Unterschätzung für den übrigen Teil der Tliorah, dessen gleich göttlicher Charakter nicht angezweifelt werden sollte. Die Zehngebote sind in der Thora bekanntlich in doppelter Fassung vorhanden. Einmal in der Urverkündigung am Sinai und dann in der Abschiedsrede Mosches an sein Volk. Zwischen beiden Fassungen bestehen einige scheinbar geringfügige Abweichungen, die aber, wie wir an Ort und Stelle sehen werden, von nicht geringer Tragweite sind. Die Zählung der Zehngebote seitens der christlichen Kirche weicht von der jüdischen Zählung ab. Während das Judentum das erste Gebot, das seinerseits die positive Forderung der Anerkennuog Gottes enthält, und das zweite, welches die aus der positiven Anerkennung erfliessenden Verbote in sich begreift, von einander trennt und als zwei selbständige Gebote gelten lässt, zieht die Kirche die beiden in eines zusammen. Das zehnte Gebot hinwiederum nach der jüdischen Zählung trennt das Christentum in zwei Teile auseinander, indem es nach der Fassung im II. Buch Moses das Gelüsten und Begehren zuerst gegenüber dem toten Besitz und dann gegenüber dem lebendigen Eigentum des Nebenmenschen verbietet. Das Christentum trennt also: ״Du sollst nicht begehren nach deines Nächsten Haus! Du sollst nicht begehren nach deines Nächsten Weib! u. s. w.u Wenn wir nunmehr auf die Grundanlage und den Inhalt der Zehngebote eingehen sollen, so knüpfen wir an die allbekannte Tatsache an, dass die Zehngebote, auf zwei steinerne Tafeln eingemeisselt, Mosche für Israel gegeben wurden, und wir stellen wiederum nur Allbekanntes fest, wenn wir darauf hin weisen, dass die Verteilung der zehn Gebote auf die zwei Tafeln darin wohl begründet ist, dass die erste Tafel die Pflichten gegen Gott enthält und die zweite Tafel die Pflichten gegen die Nebenmenschen. Dabei ist als ganz besonders vielsagend und als besonders sympathisch zu betonen, dass das Gebot der Elternverehrung um deswillen auf. die erste Tafel gesetzt wurde, weil die Eltern die Stell- Vertreter Gottes bei ihren Kindern sind, und der Gehorsam des kleinen Kindes gegenüber seinen Eltern den ersten Gottesdienst des Lebens darstellt, da ja das Kind seine Eltern finiher kennt, als den unsichtbaren göttlichen Allvater. Man kann wm den ersten

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