Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 341)
- Language
- German
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291 schehen dürfen, während gerade Fl ei seh und Wein genannt werden in der von mir חבר עיר S. 18f. ausführlich behandelten Stelle des jerus. Talmud, auf die Kr. am Schlüsse dieses Kapitels zu sprechen kommt, aber auch b. Nedarim 56 a, einer Stelle, ans der הנחות מיימוניות zu Hilchoth Ebel IV, 6 und VII, 6 schliessen will: דלא פגי שלא יאכל האבל בשר וישתא יין בסעודת הבראה. Mit dieser letzteren Auffassung stimmt auch die b. Kethuboth a. a. 0. gebrachte alte Über* lieferuog überein, der zufolge die ersten drei Becher getrunken wurden, לפתוח את בני מעיו (s.Raschi z. St.) sowie ferner drei Becher während des Essens, וכדי לשרות אכילה שבמעיו bei einer solchen Mahlzeit dürfte doch wohl kaum Fleisch gefehlt haben. Das ist wohl auch die Auffassung des Maimonides, der הלכות אבל IV, 6 schreibt: בקבר המת הרי זה מותר לאכול בשר ולשתות יין כדי לשרות האכילה שבמעיו אבל לא לרוות. Linsen werden in einer b. Baba b. 16 b angeführten Tosefta als Gericht der Trauernden genannt, ebenso Tanchuma תולדות Kap. 3, ed. S. Buber S. 126: מקדם היו מבניפין אל האבל עדשים, B. r. Kap. 63 u. a. a. 0., Eier b. Baba b. a. a. O., während in den j. Berachoth a. a. 0. genannten beiden ersten Fällen in Übereinstimmung mit den oben angeführten Stellen einer alten Sitte entgegen den Trauernden offenbar keine Linsen, wohl aber Fleisch gereicht wurde, ein in dritter Reihe genannter Fall wieder jene Sitte der Linsenmahlzeit ungeschmälert festhält, und endlich ]. Berachoth an der gleichen Stelle erzählt, dass Seira letztwillig wünschte, seine Hinterbliebenen sollten am ersten Tage die üblichen Speisen nicht in Empfang nehmen, לא תקבלין עלאי יומא מסבת ברכות עם פירוש שלמה בכר יוסף סירליאו .8;דין אכילה, ed. M. Lebmann; die gleiche Lesart hat auch Nachmanides; der Sinn des Satzes ist durch den Nachsatz sowie durch die Parallelstelien [s. w. u.] gesichert), dagegen am zweiten Tage die Trauermablzeit abhalten. (Diese heisst hier 8;מרזחייא. Z. Frankel, Talm. Hieros. Wien I S. 20 b; nach Nachmanides und ed. Lehmann a. a. O. ist allerdings מן דירי zu lesen; das würde also besagen, dass eine Trauermahlzeit überhaupt nicht statthaben soll). Und ganz ähnlich erzählt j. Moed kat. III, 7 ein Rabbi von sich, dass er an dem Tage, da er die Nachricht von dem Tode eines Gelehrten empfangen, nichts zu sich genommen habe, ein anderer, dass er aus dem gleichen Anlass an dem betr. Tage keine Speise mehr berührt habe von dem Augenblick an, in welchem er die Trauernachricht empfangen hatte. 19*