Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 338)
- Language
- German
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- Rashi 1× ep/2781487
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288 Trauerhaus bringen“, während B. übersetzt ״Man darf alle Speisen in das Haus der Trauer bringen“!! Dabei kommt es mir lediglich auf das a. a. 0. weiter Folgende an, das ich wörtlich wiedergebe. 126* (235) Kr. hat meine Bemerkungen a. a. 0. ungenau gelesen, wenn er meint, ich wendete mich dagegen, dass גלוסקאות ״besseres Brot“ ist Vielmehr pflichte ich ihm in diesem Punkte ausdrücklich bei. Aber eben gerade darum weise ich seine Bebanptungen ״Aber auch innerhalb derselben Gesellschaftsklasse gab es im Leben bestimmte Anlässe, in denen zu besserem oder auch zu schlechterem Brote gegriffen wurde. In dem Brote des Elends kam passend die Trauer zum Ausdruck, während ein Festgelage und ein Hochzeitsmahl gewiss besseres Brot auf den Tisch brachten“ zurück. Kr. nimmt meine gegen ihn gerichteten Argumente hier nur neu auf, polemisiert also dieses Mal nicht gegen mich, sondern gegen sich selbst: auch in Talm. Arch. S. 472 434 מ• stellt er es 80 dar, als ob bessere Brote bei Trauermahlzeiten nicht auf den Tisch gekommen seien. Ich habe ח״ע S. 20 hinzugefügt: ״auch die Ausdrucksweise ״In dem Brote des Elends“, deren sich Kr. wohl im Hinblick auf b. Pes. 36af.: לחם עוני מה שנאכל באנינות bedient, ist in jeder Hinsicht inkorrekt, sieht man sich diese Stelle einmal im Zusammenhange an (s. Raschi a. a. 0. und Mischna Maaßer Scheni V, 12). (235) So viele Einschaltungen hält Kr. für nötig und behauptet gleichzeitig (234 4), die Stelle sei gar nicht schwierig. Und dabei verrät erst die Anm., wie es um die Fische steht, von denen im Vordersatz und Nachsatz die Rede ist: Kr. hält für so ״offenbar“, dass Fische an sich ״ בחבר עירnicht präsentabel sind, sondern nur mit Grünzeug und Hülsenfrüchten verkocht“, dass er in diesem Punkte nicht einmal eine Texteseinschaltuug für notwendig erachtet. Woher er das hat, vermag er allerdings nicht zu sagen. Die letzte Texteseinschaltung ״aus mehreren Dingen bestehendes“ widerspricht wieder dem, was Kr. in derAntn. über die Fische zu sagen weiss: nach dieser ist doch schon in dem Vorangehenden ein aus ״mehreren Dingen bestehendes Gericht“ gemeint. m* (235) Erkennt Kr. meine Beweisführung an, dann darf er sich nicht wundem, dass ich hier die Worte וברכת חתנים weglasse. Gilt doch hinsichtlich dieser im Gegensatz zu ברכת אבלים die Be- Stimmung: חתנים מן המנץ, Tos. Meg. a. a. 0. b. Meg. 23b, Kethub. 8 b u. a. 0. Zur Sache s. Schitta Mekubezeth zu Keth. a. a. 0.;