Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 336)
- Language
- German
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286 stellen, allein schon die angef. Stelle, und auch was im Anschluss an sie von Resch Lakisch erzählt wird, — man halte damit etwa b. M. k. 25a zusammen —, spricht gegen diese Auffassung. Zur Sache s. noch w. u. 143*. 120* (233) Wirklich ״drollig“ ist es, um in der Sprache von Kr. zu reden, wenn er, statt sein Versehen klipp und klar zuzugeben, nun gar den Spiess umdreht, indem er sagt: ״Ein drolliges Missverständnis passiert H. auch darin“ usw. Wie steht es nun mit diesem ״Missverständnis“? Kr. erklärt jetzt: ״gemeinsamer Leiehenzug“ heisst bei mir: ״die korporative Beteiligung des Stadtrats“. Diese nachträgliche Worterklärung in allen Ehren! Aber Kr. wird nicht leugnen können, dass der Ausdruck ״gemeinsamer Leichenzug״ mindestens ebensowohl so aufgefasst werden kann, wie ich ihn übrigens mit besonderen Vorbehalten unter Hinweis auf ב״ח und ש״ך zu J. D. Kap. 344 (a. a. 0. S. 16* ״während der Ausdruck ... wohl sagen will usw.) nehme. Kr. darf nicht erwarten, dass man errät, was er sich denkt, und was er doch nicht sagt. 121* (233) s. die Schlußsätze meiner Ausführungen Anm. 123*. 234) *22י) Ob das zutrifft, wird sich sogleich zeigen; s. 123*. 123* (234) Ich befinde mich mit meinem טעות בדבר״ מקרא" in der angenehmen Gesellschaft sämtlicher Decisoren. Hat nun aber Kr. nicht dennoch recht? Weist die von ihm angef. Bestimmung אין מנדן על הקטן nicht wirklich den Weg zur richtigen Erklärung auch unserer Stelle? Und wollte man auch darauf hin weisen, dass jene Anordnung nur nach ihrem Sinn, nicht aber auch nach ihrem Wortlaut auf b. Sabbath 136 a zurückgeht, was verschlägt das! Die Redeweise der Späteren ist doch dazu nicht von ungefähr entstanden; s. auch gleich weiter und etwa אין מנדן על הרוגי ב״ד, b. Sanh. 63 a u. a. 0., zumal angesicbts der von Kr. gen. Bibelstellen. Kr. hätte mich noch viel besser treffen können: wenige Zeilen, nachdem ich S. 13 a. a. 0. schreibe, ״dass die Anordnung מברין על האיש וכר so zu deuten ist, unterliegt ohnehin keinem Zweifel“, führe ich Semachoth XII: אין עולין עליהן בחבר עיר אבל מברין עליהן בתוך ביתו של אבל an. Wer aber wollte bezweifeln, dass עליהן sich dort auf die Toten bezw. die Totengebeine bezieht? S. auch 2322. Wenn ich nun trotzdem auch weiterhin behaupte, dass sich die angef. Bestim-