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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 333

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 333)
Language
German
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IRI
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m* (231) An keiner einzigen der hier genannten Stellen ist, sieht man von der Bestimmung Semacboth XIV; ובחבר עיר וכר ab, — über diese s. aber w. n. — von der Tätigkeit von Verbänden auch nur im mindesten die Rede, ja die zwei letztgenannten erzählen nichts weiter, als dass eine Frau mit zwei Laiben Brot in ein Trauerhaus trösten ging. Büehler hat die gen. Stellen denn auch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt, und, nur um den Vordersatz der Bar. ChnUin und Tos. B. B. a. a. 0. nach einer anderen Richtung hin zu illustrieren, zusammengestellt. 112* (232) So?; s. 111* und die folg. Anm. 113* (232) Kr. hat nur eine Kleinigkeit vergessen, und viel• leicht gedenkt auch der Leser des hier einzig in Betracht kommen den Punktes nicht mehr nach allem dem, was inzwischen an seinem geistigen Auge vorübergezogen ist. Semachoth VII (ebenso Tos. Megilla IV, 15) heisst es: בך היו חבורות עושין בירושלים ואלו ללקט עצמות .während gerade bezüglich des Zusammenlesens der Gebeine Sem. a. a. 0. einige Zeilen vorher bestimmt wird: אין עולין עליהן בחבר עיר. Das macht nicht nur eine Gleichsetzung unmöglich, wie sie Büehler will, sondern verbietet auch, die Tätigkeit der Verbände, vorausgesetzt, dass es sich überhaupt beide Male um solche handelt, ohne weiteres in Parallele zu bringen, wie dies jetzt Krauss versucht. Ich füge hier an, was ich חבר עיר S. 131 ausführe: *Wie Büehler den Schwierigkeiten aus dem Wege geht, statt sie zu lösen, mag man aus den folgenden Sätzen ersehen: ״Aus b. Chullin a. a. 0. wird klar, dass חבר עיר die Rolle der חבורות hat. Das wird durch Sem. XII bestätigt, (sic!), wo von dem Zusammenlesen der Gebeine gesagt wird: ״ Man veranstaltet die Beileidskundgebung nicht (wie in alter Zeit) in Anwesenheit der Körperschaft der Stadt, sondern nur ira Hause“ ... Die Texteseinschaltung soll dem Zwecke dienen, seine Identifizierung von חבר עיר und חבורה aufrecht zu erhalten.“ n4* (232) Ich will dahingestellt sein lassen, ob dieses Urteil richtig ist. Ich bin aber der Auflassung, dass strenge methodische Zucht oft auch am Ende eines Weges langwieriger Einzeluntersuchung bekennen muss: ״Und sehe, dass wir nichts wissen können.״

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