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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 283

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 283)
Language
German
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m sammen mit ihnen.“ Ich frage wieder: was ist hier nicht klar? Man mag חבר עיר wie immer auslegen, soviel ist klar, dass hier eine Ehrenbezeigung besprochen wird, die nur einem verstorbenen Mann, nicht aber einer verstorbenen Frau, erwiesen wird. Das haben R. Joel Sirks zu Jore Dea § 355 und n1* ß. David Halevy, ט״ן, z. St., deren Worte H. in extenso anführt, richtig erkannt, indem sie feststellen, dass in diesem Punkte eben Mann und Frau nicht gleichgestellt siud. Aber H. gefällt das nicht, denn ״angesichts dessen, dass sonst im Tode keinerlei Unterschied gemacht wird zwischen den Ehrenbezeugungen, welche man einem Mann oder einer Frau erweist 118*.. ., sowie ferner ..., dass berühmte ßabbinen am Grabe von Frauen Trauerreden hielten ...נ) n9*, erscheint diese Erklärung von vornherein wenig befriedigend“ (S. 14). Ferner bat er gefunden, dass die ברכת רחבה (s. weiter unten) sowohl anlässlich der Bestattung von Männern wie von Frauen in Betraeht kam. Nach all dem möchte er für wahrscheinlich halten, ״dass die ganze Bestimmung אין עוליץ בחבר עיר sich an unserer Stelle überhaupt nicht auf die Frau als Tote, sondern auf die Frau als Trauernde bezieht. Dass die Anordnung2) מברין על האיש ואין מברין על 1) 119* H. bat hier Gelegenheit, zu bemerken: ״Unerfintllieh ist mir, wie Krauss, Talm. Arch. II, S. 68schreiben darf: Ob auch Frauen Leichenreden gehalten werden, kann bezweifelt werden.“ Aber in den von H. angeführten Talmudstellen, Berakh. 28 b. Rösch ha־Seh. 25 a, finde ich nichts darauf Bezügliches, bleibt nur Meg. 28b, mit der Angabe, Rafram hat seine Schwiegertochter in der Synagoge durch eine Leichenrede betrauert. Ja, das war eben die^ Schwiegertochter! Auch musste er sein Vorgehen gewissermassen rechtfertigen: wegen meiner Ehre und der Toten Ehre kommt alle Welt. Ein יהספד ברבלם wovon dort die Rede und wovon auch ich in Talm. Arch. II, 68 spreche, fand also für Frauen nur ausnahmsweise statt. Selbst die Dezisoren (s. 19 ,344 § טור וש״ע ו״ך), die hier II. anfiihrt, folgern aus der Meg.־Stel!e doch nur, dass die Frauen von Gelehrten öffentlich betrauert werden, a1 2 so in Ansehung ihrer Männer, nicht aber a's Frauen an sich.20י* Ein drolliges Missverständnis passiert H. auch darin, dass er mir vorwirft, ich hätte (Talm. Arch. II, 481 Anm. 459) jenes עילין בחבר עיר *»it ״gemeinsam. Leichenzug“ übersetzt, das wohl besagen will, dass die Begleitung von Frauen gestattet sei. Ich soll dabei ב״ךן UI1<1 ש׳/ך ZÄ J• D. »• O. gefolgt sein. Fiel mir nicht ein! Was sollen hier ב׳/ךץ mid ״ ש״ךher eine Frage wie חבר עיר sagen können? Nein! ״Gemeinsamer Leichenzug“ heisst bei mir: die corporative Beteiligung des Stadtrates. 2) 121* jn der Anmerkung sagt H.: ״Der Ausdruck אין עולץ עליהן בחבר עיר ist nach der von mir gegebenen Deutung etwas hart.“ Das will ich

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