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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 279

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 279)
Language
German
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Ehren, hat aber die Mittel nicht, seinen Krug mit Wein zn lallen, ß® soll es mit jedem ,ח‘ ע and in dem weinreiehen Palästina und schon zu jener Zeit mit einem Gelehrten bestellt gewesen sein? Das ist ja unglaublich! 10i* Anders Raschi and ihm felgend R. Nissim (zu Alfa«1) z. St.): ״Stadtverband (חבורה עיד); es sind nämlich viele daselbst anwesend; dieser nun will den Trauernden [offenbar] vor deren Augen achten lehren usw., and 80 ist es erlaubt, denn es ist ein grosses Ding um die Ebne der Geschöpfe.“ Seinen eigenen Weg gehend., sagt Büchler (S. 211) mit Recht: Das Mahl ist bereits durch die Stadtvereioigung (lies: Ratsausscbass) versorgt, daher es gleichgültig ist, was noch der einzelne, der auch kommt, in seiner Flasche mitbringt. 102* Diese Motivierung mache auch i c h mir zu eigen, sie ist die einzige, die sich ans dem Geiste der Quellen ergibt, denn in b. Moed K. 27 b wird in einem bestimmten Falle, der sich in Darom zugetragen, gesagt, das Volk brauche sich, obzwar ein Toter im Orte, seiner täglichen Beschältigung nicht zu enthalten, ״ *103 חסדתא איכא ב&האdenn es gibt ja Verbände in der Stadt“, die für die Bestattung des Toten Sorge tragen2). Büchler« Erklärung erschien auch H. (S. 12) im ersten Augenblick ״bestechend“, allein er urgiert dagegen den Zusammenhang in Hullin a. 0. und Tos. Baba B. a. 0״ was aber für mich kein Argument ist, denn es ist gang und gäbe in unseren Quellen, dass sie, als aide memoire, Gleichartiges zusammenstellen, ohne das Spezielle eines Punktes, hier חבר עיר, dadurch zu verwischen. 104* Auch schien es H., dass Büchler, 105* der übrigens חבר עיר nicht gerade mit חבורות gleicfcsetzt, sondern nur vergleicht, eine Stütze habe an T. Megilia IY, 15 (p. 226): ״So pflegten es die Verbände (oder Genossenschaften, 3(חבורות) in Jerusalem4) zu machen; die einen [gingen] zur Verlobung-, die andern zur Hochzeitsmahlzeit, die einen ins Hochzeitshaus, die andern ins Trauerhaus“, und dasselbe timtet *) Alfasi selbst ändert nichts an dem Wortlaut der Gemara. 2) 103* Ich fasse das etwas allgemeiner als Ras hi auf,• der da sagt, die einzelnen Verbände bestatten ihre jeweiligen Toten; nach mir: das ist über haupt Sache der Verbände. s) Das ganz moderne Wort ״Vereine“ möchte ich lieber meiden. 4) Bekanntlich zeichneten sich die Jerusalemer durch vornehme Sitten aus. Eine Anzahl ihrer Gepflogenheiten (מנהגים)» hei weitem nicht alte, findet man zusammengestellt bei Z. Frankel, Darke ha-Misehna, S. &>1

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