Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 278)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3486266-3486307--6699-3493074- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
22S teressiert der letzte Satz: ״Man gibt ihn (den Armenzehent oder denSchebiith-Ertrag) dem Ratsausschuss4‘; 98* dieser ist ja, kraft seines Amtes, in der Lage und sogar bemüssigt, das Geschenkte gerade denen zuzuführen, die es als גמילות חסדים beanspruchen können, also den vorhin genannten Trauernden, oder, wenn man will, den Neuvermählten (s. weiter unten). Aber dies nur nebenbei usd in־ folge des Zusammenhanges; 99i: wir stellen es jedoch den Halakhisten anheim, zu entscheiden, ob der Ratsausschuss nicht auch berechtigt war, die ihm überwiesenen Gaben innerhalb des grossen Kreises der Unterstützungsbedürftigen nach Belieben zu verwenden; die Analogie der Purirogelder (s. oben) spricht dafür. "* Ich furchte jedoch, dass die Halakhisten das Gewünschte nicht leisten werden, denn die Bache mit חכר עיר ist so dunkel geworden, ganz besonders für sie dunkel geworden, dass sie nicht mehr aufzuhellen ist. 4. Im Trauer- und Hochzeitshause. Wir finden den חבר עיר in einer menschenfreundlichen Funktion im Trauerhause, seltener, was aber wohl nur an den Quellen liegt, auch im Hochzeitshause. Eine Baraitha b. Hullin 94a lehrt: ״Der Mensch gehe nicht in das Trauerhaus (בית האבל) mit einem [zur Hälfte angefüllten und darum] klingenden Krug in der Hand, auch fülle er ihn nicht mit Wasser [statt Weines oder Öles] an, weil er ihn (sc. den Trauernden) irreleitet*); ist aber ein חבר עיר daselbst* 2), ist es erlaubt.“ In T. Baba B. VI, 13 (p. 406) heisst es dafür: ״Geht Einer in das Trauer- oder Hochzeithaus (בית המשתה) und hat einen Weinkrug, der klingt, in der Hand, soll er ihn nicht mit Wasser füllen, weil er ihn (sc. den Trauernden oder Hochzeitler) umsonst (mit einer Scheinwohltat) belastet; 100* war er aber [im] 3חבר עיר), ist es erlaubt“. R. Gerschom, der die Talmudstelle kommentiert, sieht sich genötigt, ,ח, ע als Einzelperson (= תלמיד חכם) aufzufassen; dieser erscheint gewiss nur dem Trauernden zu ,J Der meint, er bekomme was, bekommt aber nichts. 2) Der Sinn: im Trauerhause (R. Gerschom hat die LA ly לוא□ יש בו ח׳ was deutlicher ist als ואם יש שם der Agg ), und nicht etwa: in der Stadt. •)lw* ואם היה חבר עיר ist nach meiner Ansicht (s. oben zu T. Meg. IV, 29) wieder korrekt: er (von dem im ersten Satze die Rede war) geht als [Mitglied des] חבר עיר dorthin; das 'ךן* ע kann blank und bloss so stehen. Graetz a, ö. liest freilich auch hier *y בחבר•