Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 277)
- Language
- German
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227 somehr, da [auch sonst] die Armen sowohl des Ortes der Spenden als die des Ortes Hunas hinsichtlich der Unterstützung von ihm, von Huna, abhingen; 95* Hunawar eben allem Anscheine nach di* Haupt dieses חבר עיר. Dass mit diesen wie gewiss auch mit anderen Almosen ״die Stadt“ zu tun hatte, versteht sich von selbst; doch soll noch angeführt werden Bar. b. Baba M. 78b (vgl. das. 106b und T. Meg. 1, 5 p. 222), dass die milden Gaben für Purim nur für diesen Tag und nur für die betreffende Stadt und nur für die spezielle Anschaffung, die der Spender namhaft machte, gewidmet werden müssen, es sei denn, dass der Arme vor der städtischen Bürgerschaft (במעמד אנשי ד,עיר), das ist doch wohl vor dem Rate der Stadt, eine andere Verwendung sich erbeten hat*). Und nun zur Stelle T. Pea IV, 16 (p. 24), wo, nach Aufzählung von Dingen, wozu der Armenzehent nicht verwendet werden darf, gesagt wird: ״Hingegen darf man davon ein Ding der Wohltätigkeit senden ... und darf ihn, SÄ* als Akt der Güte, dem חבר עיר geben“2). Eine ganz ähnliche Bestimmung findet sich in Bezug auf die Verwendung der Früchte des Sabbatjahres (T. Sehebiith VII, 9 p. 71). Man hat hier zunächst auch den Vordersatz nicht verstanden; man hat nicht gesehen, dass נמילות חסדים ***** s^oxrjv eine Wohltat ist, die man den Leidtragenden erweist, denen man, nach alter Sitte, Lebensmittel ins Haus schickte (8* unseren nächsten Abschnitt) und derznliebe man diese Verwendung von Armenzehent und Schebiith-Früchten gestattete; 97* darum auch ״ משלחיןman sendet“ und nicht ״ נותניןman gibt“! Doch, uns in- 1J Das כיס של צדקה an dieser Stelle Ist gewiss etwas Städtisches, d. h. öffentliche Institution. Sehr fein gebraucht diesen Ausdruck 8) 10 § אגודה. Bemerkung zu S. 226) für י חבר עיר® Meg. 27 a. 96 (י* Über das Wort בטובה lasse ich mich nicht weiter aus; man wird mein ״als Akt des Wohltuns“ ohnehin nicht annehmen. A. Schwarz in seinem Tos.-Komm. z. St. (S. 43 a) sagt: בטובת הנאה > ähnlich auch L. Fried linder in seinem Komm. z. St. p. 32a (auch von Horo vitz citiert, S. 11 Anm. 1 g.E., aber nicht ganz genau). Wenn aber Schwarz a. 0. sagt, Jeruschalmi habe den Passus mit חבר עיר darum nicht, weil es ein פשיטא wäre, so sage ich, es ist so wenig פשיםא> dass man sich darin gar nicht auskennt, vielmehr hat es Jeruschalmi wohl darum nicht, weil man es um jene Zeit nicht mehr verstand oder nicht mehr anwenden konnte. Schliesslich weiss ich auch nicht, was Aptowitzers Bemerkung in Monatsschr. f. Gesch. u. W. d. Judent. Ul, 748 für בטובה, worauf sich H. beruft, austrägt? IS»