Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 271)
- Language
- German
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221 der sein, dass R. Gamliel besonders an den תקיעות interessiert war, weil Jabne hierin gewissermassen die Traditionen Jerusalems fortsetzte 1). Einen dritten liturgischen Punkt, bei dem der חבר עיר eine Rolle spielt, treffen wir in Bezug auf den Priestersegen an, ein Thema, das wir auch schon bisher einigemal berührt haben. Die Tosephta Megilla2) IV, 29 (p. 228) lehrt: ״Ein Priester, der an Händen oder Füssen mit Schäden behaftet ist, 8011 seine Hände [zum Segen] nicht erheben, weil das Volk sieb an ihm vergaffen würde; war es aber חבר עיר, ist es erlaubt“. Wie ist doch fiese Stelle maltraitiert worden! Geiger (Urschrift S. 123), der אם היה שם] חבר עיר] liest, legt sie dabin aas, dass bei einer ״städtischen Genossenschaft“, deren einzelne Glieder genau unter sieh bekannt waren, auch ein mit äusseren Gebrechen behafteter Priester den Segen sprechen dürfe, was sonst verboten war, weil es die Aufmerksamkeit des Volkes abzog. Geiger ist seiner These getreu, wonach חבר עיר in erster Reibe eine priesterliehe Gesellschaft ist. Er war es auch, der auf die beiden Stellen j. Meg. IV, 8 (75b 2L 75) und Taan. IV, 1 (67b Z. 70) bezw. b. Meg. 24b דש בעירו verwies und bemerkte, die Gemaren hätten den Ausdruck in den ihren Verhältnissen entsprechenden Satz היה דש בעירו geändert. Mit Recht bemerkt Büchler (S. 213) ״es ist nicht erfindlich, wie חבר עיר dem רש בעירו entsprechen sollte“, so dass man dies letztere, dass nämlich der Priester ein in seiner Stadt allgemein bekannter Mann war, dessen Gebrechen keine Neugierde mehr erregen, als einen besonderen Fall ansehen muss. Tatsächlich ist auch dieser Fall in den aufgewiesenen drei Stellen in keiner Weise mit חבר עיר verbanden. Und diese so einfache Erwägung weist Horovitz (S. 11 Anm. 1) T1* * pathetisch ab und zieht auch gegen Geiger los, der es gewagt hat, trotz des Satzes דש בעירו in וער עיר eine Genossenschaft zu sehen! Für ihn, Horovitz, erscheint an dieser Stelle die Lesart ״ חבר עירauch schon l) 76* Ähnlich auch Büchler 211 Anm. 4: ״Da wir wissen, dass man den Scholar des Neujahrstagea im Beth-din in Jaxnnia und in Useha geblasen hat, dürfte der חבר עיר die dam Beth-din entsprechende religiöse Behörde in den Städten gewesen sein“. *) Die T. Megilla enthalt vidi Altertümliches, was ich an anderer Stell• auslühren wurde. [S. jetzt Kranss, Synagogale Altertümer, Berte 195Ö, 8. 32Bf. Auch über חבר עיר in diesem Werke viel gesprochen, a. lugstwr].