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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 268

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 268)
Language
German
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etwas Rechtes weiss. Der jerus. Talmud setzt schon, um deutlich za sein, צבורא dafür. Jannai in Sepphoris, unmittelbar nach der mischnischen Zeit lebend, betet schon das Musaph als Einzelperson, ohne Stadtverband. In Nahardea aber, wo Samuel lebte, war von dieser reichsrömischen Veränderung einstweilen nichts zu spüren, and so blieb es beim Alten: das Musaph hat nur Sinn und Berechtigahg in einem städtischen Verbände, d. i. bei Anwesenheit des Volks und Magistrats. 58* Ich komme nun zu den ״Ausläufern“, d. i. den früheren und späteren Erklärern dieser Stelle. ״Niemand wird bezweifeln —־ führen wir aus H. nochmals an —, dass in der Mischna Berakhoth IV, 7 ... die Worte חבר עיר im Sinne von ״Gemeinde“ ... zu nehmen sind“. Diese Einhelligkeit herrscht nun leider nicht, wie H. am besten weiss. 59* In Arukb, wo zuerst Rosch ba־Schana 34b, Meg. 27a und Ber. 30a verzeichnet werden, heisst es dann: Der Gaon erklärte: ״ גדול העירder Grosse der Stadt, zu dem sich alle Altesten verfügen, wie es heisst: כל אלה חברו usw. (Gen. XIV, 3). Anscheinend bezieht sich diese Erklärung auf die zuletzt gebrachte Stelle, also auf Ber. 30a; 60* da aber das sachlich ziemlich undenkbar ist, wird der Gaon (Hai? 61*) Meg. 27a meinen, eine Stelle, die ja heate noch von den modernsten Forschern nicht anders als von dem Einzelgelehrten redend aufgefasst wird. Die in Arukh sodann gebrachte Erklärung 62* (wohl vonR.Hanan’el herrübrend) sagt schon richtig: צבור מקום שמתחברין בני העיר usw.,m* und es ist möglich, dass diese Erklärung speziell für Ber. 30a dienen soll. An sich richtig, ist die Erklärung dennoch nicht präzis genug. צבור ist eine Gemeinde und kann nicht mit ״ מקוםOrt“ definiert werden. Riehtiger drücken denselben Sinn Raschi, Obadja Bertinoro, ראבי״ה ed. Aptovitzer I, 66 (s. Anmerkungen) u. a. aus. u* Unter den Neueren gibt es wohl keinen einzigen, der an dieser Stelle unser חבר עיר anders als ein Collectivum auffasst; s. A. Geiger, L. Herzfeld, H. Graetz, J. Levy, A. Büchler, E. Schürer, D. Hoffmann, Ben Jehuda, I. Elbogen, J. Horovitz u. a., in den Werken, die bereits mehrfach angeführt worden sind. Aber im Einzelnen gehen sie in ihren Erklärungen weit auseinander, denn nach Geigejr z. B., der hier unser oberster Wortführer ist, handelt es sich um eine ״städtische Genossenschaft“, die aus einer priesterlichen Genossenschaft hervorgegangen ist, wobei auch der bekannte Haber-

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