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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 191

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 191)
Language
German
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141 soll dies gestattet werden, bevor er in der Gemeindesynagoge Ehre eingelegt hat. 22. An jedem שבת und י״ט soll der Vorbeter dem Stifter des Lehrhauses einen מי שברך machen. (Folgt die Form des מי שברך,) 23. An jrfdem m ערב. an dem תחנון gesagt wird, 8011 in der Synagoge י׳ כ קטן abgehalten werden. Die Rabbiner haben daran{ zu achten, dass dabei die erforderliche Zehnzahl von Fastern an־ wesend ist, und am Schlüsse des Gottesdienstes soll einer der Rabbiner eine דרשה halten, um durch eindrucksvolle Worte die Zuhörer in eine andächtige Stimmung zu versetzen• Zu Ehren des Weltenschöpfers will ich jetzt über die Säule von גמילות חסד sprechen. 1. Die Gelehrten hat der Stifter auf drei Jahre angestellt. Sie erhalten vierteljährlich 50 fl, also 200 Gulden pro Jahr. 2. Die Bachurim sind auf zwei Jahre angenommen, und es erhält jeder wöchentlich einen halben Reiehstaler, also jährlich 25 Reichslaler. 3. Den Behelfern soll wöchentlich % Reichstaler gegeben werden. 4. Den jüngeren Schülern, die schon Talmud lernen können, sollen wöchentlich je 6 kr. gegeben werden. 5. Das Gehalt des Knellgabbe beträgt einen halben Reichstaler pro Woche. 6. Das Gehalt des Vorbeters beträgt wöchentlich einen Gulden, abgesehen von den Spenden, die er von den zur Thora Gerufenen erhält. 7. Da R. Mordoehai den Stifter der Klaus gebeten hat in seinem Hause weilen zu dürfen, um dort zu lernen, so hat er auch ihm, obgleich er ihn nicht unter die Zahl der Gelehrten und Baehurim aufgenommen hat, ein wöchentliches Stipendium von drei Reichstalern zugesagt; nur soll er ständig das Tborastudium pflegen. 8. Wenn den Gelehrten, Bachurim und Behelfen! ihr vierteljährliches Gehalt ausbezahlt wird, so soll ihnen jedesmal der Betrag für die Mizwos, die sie während dieser Zeit in der Synagoge gekauft haben, durch den Beamten in Abzug gebracht werden. 9. Es wird allen ans Herz gelegt den armen und verwaisten Schülern, die dem Lehrhause angehören, ihr besonderes Augenmerk

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