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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 189

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 189)
Language
German
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139 eine Mizwa handelt, ln den Monaten Tischri und Nissan jedoch, zur Zeit der Frankfurter Messe, steht es allen frei dorthin oder naeh anderen Orten zu reisen. Am Ffeitag Nachmittag dürfen sie aneh aus dem Lehrhause nach Hause gehen, müssen jedoch •beim Ausgang des Sabbat oder Sonntag früh vor Tagesanbruch wieder zar Stelle sein. Wer dies Übertritt, dem wird das erstemal sein Stipendium für eine Woche, das zweite Mal für einen ganzen Monat entzogen; das dritte Mal soll er aus dem Lehrhause ausgeschlossen werden. 88. Die גמרא, welche die Schüler und Behelfer im vorhergehenden Termin gelernt haben, müssen sie im folgenden regelmassig wiederholen, damit sie das Gelernte nicht vergessen. Jeder Bachur muss bei seinen Schülern darauf achten. Nunmehr will ich die Ordnung für עבודה, für das Gebet, darlcgcn. 1. Sobald der שמש an die Türe klopft, damit man in die Synagoge komme, müssen die Gelehrten, die Baehurim und die Behelfer sowie auch die Schüler sogleich in die Synagoge gehen. 2. Im Sommer soll die Gebetszeit morgens vor Sonnenanfgang sein. 3. Die Schüler sollen streng darauf achten in Mantel und ״breiter Haube“ in die Synagoge zu kommen. 4. Wenn der Knellgabbe morgens vor dem Gebet jemanden zum Thillimsagen ruft1), so muss er sofort kommen. 5. Die Plätze in der Synagoge werden nach derselben Ordnung zugewiesen wie beim Lernen. 6. Jeder von den Schülern soll sein eigenes Gebetbuch haben. Im Übertretungsfalle wird er mit einem Kreuzer Strafe belegt. 7. Jeder muss auf jeden Segensspruch אמן sagen. Die Über• tretung wird mit einem Kreuzer Strafe belegt. 8. Jeder muss einwandfreie Zizith besitzen. Die Übertretung wird mit einem Kreuzer Strafe geahndet. 9. Von ברוך שאמר bis nach der קדושה darf niemand ein Wort sprechen, auch nicht דברי תורה; ebenso während der Vorlesung ans der Thora. Übertretung wird bestraft. 10. Im besonderen darf auch während dieser Zeit keiner mit dem anderen über eine talmudische Frage diskutieren, um das Gebet und. die Thora Vorlesung nicht zu stören. נ) Um die erforderliche Zelmzahl vollzumachen. Vgl. S. 142 § 4.

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