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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 187

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 187)
Language
German
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137 Schüler zur Besorgung von Privataufträgen, Botengängen u. dgl. zu benutzen. Besonders streng ist dien bei Armen und Waisen zu beachten. 22. Die Ordnung des Lernens für Schüler und Behelfer ist folgende: An jedem Tage müssen sie alle zusammen zuerst ihr הלכה ותוספות vorbereiten, jeder nach seinem Verständnis. Wenn ein Nebenscbiur begonnen wird, so haben sie auch diesen gemeinsam vorzubereiten; es soll durch das Los entschieden werden, wer vorzutragen hat, und zwar sollen die jüngeren Schüler den Text des Talmud, die älteren die תוספות vortragen. Einer der Gelehrten soll sie dann prüfen. Bei der grossen Prüfung wird jedem, der nicht genügend vorbereitet ist, für jeden Fehler am Freitag von seinem Stipendium ein Kreuzer abgezogen. 23. Dann trägt der Bachur seinen Schülern den Text des Talmud mit den תוספות und den seinem Verständnis entsprechenden Bemerkungen noch einmal vor und wiederholt es mit ihnen, damit sie am Donnerstag die Prüfung bestehen. 24. Von חנוכה und שבעות an muss in derselben Weise für den Nebenschiur vorbereitet und wiederholt werden, und zwar haben der Reihe nach, wie es das Los bestimmt, zuerst die jüngeren und dann die älteren vorzutragen. Die Bachurim müssen dann das Gelernte mit ihnen durchnebmen und wiederholen. 25. Die Zeit, um das Vorbereitete abzuhören, soll von den Gelehrten im Einvernehmen mit den Bachurim festgesetzt und nicht versäumt werden. 26. Die Bachurim sind verpflichtet ihre Schüler anzubalten unablässig zu lernen, damit sie das Gelernte gut beherrschen. 27. Die Bachurim sollen die Schüler nicht ohne Erlaubnis aus dem Zimmer gehen lassen. 28. Die Zeit der Prüfung der Schüler im Nebenschiur 8011 nach ר״ח אדר, bezw. אלול sein. 29. Wenn ein Schüler zu dieser Zeit durch sein Verschulden nicht besteht, so soll er ohne Rücksicht ans dem Lehrhause aus geschlossen werden. 30. Die Plätze für die Bachurim, die Behelfer und die Schüler sollen allgemein and zu jeder Zeit am Tische im Lebrhause auf der Nordseite sein; und zwar werden die Plätze für die בחורים

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