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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 185

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 185)
Language
German
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135 1. Die zwei Rabbiner, welche die Leiter der Jeschiwa sind, sind verpflichtet von חשדן m bis חנוכה nnd von ר**ח אייר bis שבעות in jeder Woche הלכה ותוספות mit selbständigen Bemerkungen (חדושיס) vorzutragen und ausserdem in jeder Woche zwei halaehische Disputationeu abzuhalten, die eine am Sonntag, die andere am Dienstag. 2. Die übrigen Gelehrten und Bachurim sind verpflichtet jedesmal הלכה ותוספות eingehend vorbereitet zn haben, damit jeder im stände sei, sich bei der Diskussion durch Fragen und Antworten zu beteiligen. 3. Kein Gelehrter, Bachur oder Behelfer dar! vom Lehrhause Weggehen, bis das Lernen beendet ist. 4. Die Diskussion sowohl innerhalb der Jesehiwa als auch sonst soll in würdiger Form unter Vermeidung jeder spöttischen oder beleidigenden Bemerkung geführt werden. 5. Die Bachurim sind verpflichtet sogleich nach Schluss des Lernens mit ihren Behelfern und Schülern die neuen Gedanken, die während der Diskussion geäussert wurden, zu wiederholen, damit sie die allwöchentlich am Donnerstag stattfindende Prüfung bestehen. 6. Von חנוכה und שבעות bis zum 15. Schewat hezw. Ab 8011 in jeder Woche הלכה ותוספות gelernt werden, um die Schüler anzuregen. 7. Während dieser Zeit soll in jeder Woche einer der Bachurim nach ihrer Rangordnung eine halaehische Disputation halten. Wer dies nicht will oder kann, soll nicht zu der Zahl der Bachurim gehören, die ihren Unterhalt empfangen. 8. Die Ordnung des Lernens für sämtliche Gelehrte 8011 so sein, dass sie an jedem Tage gemeinsam mindestens ein Blatt גמרא nach der Ordnung des ש״ס im Beisein der Bachurim eingehend studieren, wobei jeden Tag ein anderer vorzutragen bat. Die Bachurim sind verpflichtet, diesen Schinr vorzubereiten nnd zn wiederholen. 9. Die Zeit für diesen וו861־גמרא^ soll immer vormittags sein zn der Stunde, die die Gelehrten dafür festsetzen. 10. Abends soll ein Abschnitt משניות gelernt werden ebenfalls zu der Zeit, welche die Gelehrten dafür bestimmen. 11. Während der ganzen Woche, iu jeder Nacht, ausgenommen die Nächte der Sabbate nnd Feiertage und der Tage, an

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