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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 169

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 169)
Language
German
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IRI
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ויקרבו ימי דוד למות — והלך לעולמו יום נ׳ חי חשון שנה תמ״ד ושבק חיים לבל חי — תנצבה Nach seiner Verheiratung übte Frankfurter sein Lehramt in Berlin aus und übersiedelte dann nach seiner Vaterstadt Hamburg^ Dort lehrte Frankfurter mit allem Eifer und verbreitete mit allen Kräften Thorawissen. Er wurde bald Dajan und Geriebtsvorsitzender. Er gründete mit Meier Hess und Leb Knorr 1805 die Talmud Thora-Armenschule in Hamburg. Er־ wähnenswert ist ein Aktenstück über diese Schule aus der Iranzösischen Zeit. Der Präfekt forderte eine Mitteilung über das Wesen und den Wirkungskreis dieser Schule. Mendel Frankfurter, der sich Mendel Hirsch Unterzeichnete, gab folgenden Bericht: Hamburg, 18. August 1812. ״Ihrer Aufforderung, Bericht über die Jugenderziehung zu geben, entsprechen wir hiermit. Für die Armen, die weit entfernt waren, Lyzeen und öffentliche Schulen zu besuchen, wurde die Armen Chinuch-Nearim Schule errichtet, wo 1) hebr. Gramatik 2) Heilige Schrift mit Kommentar 8) Talmud mit dessen Kommentar, als einzige Quelle mündlicher Gesetze als auch die der Ritualgesetze, gelehrt wird. Nichts destoweniger sind darin Lehrer zum Unterricht im Schreiben, Arithmetik, deutscher und französischer Sprache angestellt, in welchen Kenntnissen bereits die erste Klasse, aus zehn 12 —15 jährigen Schülern bestehend, ansehnliche Fortschritte macht. Im ganzen sind es 40 Zöglinge in drei Klassen. Schliesslich bitten die Unterzeichneten, der Schule wohlwollend entgegen zu kommen u. s. w.“ Ein zweiter Bericht ist an die löbl. Administration der Isr. Gemeinde über die Armensehuie gerichtet. (Die Administration war die Oberbehörde, die von der französischen Regierung eingesetzt war). Er lautet: ״Das Studium der mosaischen Gesetze war von jeher der Hauptgegenstand des öffentlichen Unterrichts unserer Jugend. Die Ursache liegt sowohl in dem Geiste der Religion, die uns die Erlernung des Gesetzes zu einer unserer ersten Pflichten macht, als auch in der Notwendigkeit, bei dem Unterricht unsere Jagend so weit zu bringen, aus ihrer Mitte fähige Rabbiner und würdige Religionslehrer erhalten zu können, um nicht wie bisher unsere Zuflucht zu auswärtigen Gelehrten nehmen zu müssen. Bis 1804 existierte keine öffentliche Schule. Unbemittelte Kinder

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