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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 159

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 159)
Language
German
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IRI
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109 750 Reichstaler. Er wird mit Seligmann Warburg zusammen Vormund der Waisen seines jung verstorbenen Neffen Elias Nathan Cohn. Im Jahre 1694 wird unter Zustimmung des Seligmann Norden beschlossen, dass R. Zwi Aschkenasi, der Vater des Jakob Emden, Chackam Z’wi genannt, die Aufsicht über die Talmud Thora-Schule haben soll. Er hat die Schüler in Altona jeden Donnerstag, die in Hamburg am letzten jeden Monats zu prüfen, die Schüler je nach ihren Fähigkeiten für die verschiedenen Fächer des jüdischen Wissens zu bestimmen und dafür zu sorgen, dass die Lehrer nicht mehr als zehn Stunden jeden Tag und nicht zu viel Schüler unterrichten. Für diese Dienstleistungen erhält er von der Gemeindekasse 200 Mark jährlich. Bei dem Konflikt zwischen dem Rabbiner Moses Rothenburg und dem Chaebam Z'wi tritt der Gemeindevorstand, an seiner Spitze Seligmann Norden, vermittelnd ein. Drei Protokolle aus einem Gemeindebuch, die von Angelegenhei teil berichten, bei denen Seligmann Norden eine Rolle spielt, mögen hier ihren Platz finden: 1) Am 28. Cheschwan 5460(1699) kamen vor den Vorstand die geehrte Frau Ulk, Tochter des Nathan Meirich, und ihre Söhne Nathan, Jacob und Mordechai, Söhne des verstorbenen Elias Cohn, ihr Schwiegersohn Pineus Seligmann Norden und ihre Tochter Schaika (Sara) und erklärten:״ Seid Ihr heute Zeugen und unterschreibt es im Gemeindebuch, dass alle Forderungen auch der K’suwo und der Tausfaus K’snwo, die sich in unseren Händen auf den Vorsteher Nathan (Nathan Neumark Frankfurter) befinden mögen, gäuzlich hinfällig sind und keine Giltigkeit mehr haben ebenso wie er und seine Erben auch keine Forderung mehr an uns haben So geschehen im Beisein von Meschulem Salmen Neumark (Oberrabbiner), Chaim Klef, Maier Ephraim Heckscher, Moses Juda Heilprin, Israel Fürst, Esriel David Kitan. 2) Es sei kundgetan, dass die Gemeinde im Kislew 5451 (1691) beschlossen hat, dass Hirsch, Sohn des Jakob, Schwiegersolin des Rabbiners Salmen Mirels (Neumark), sich hier wohnhaft machen und Geschäfte unternehmen darf, ohne Abgaben entrichten zu; müssen. Er bat aber weder für sich noch für seine Nachkoutr men Cheskas Hakbilo und ist nur wie die. anderen Toschowim תושבים (Beisassen, die Wohnrecht aber keine Gemeinderechte ge-

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