Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
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43 Öetler u. Cofop. an, 3 waren Zöglinge des Bodrescben Institutes* 4 Hausierer, 1 Eeisender, 49 Kinder. Auf dem flachen Lande lebten in Gugenthal, Parsch, Bürmaos, Neumarkt, Badgastein zusammen 16 Juden. Die Stadtgemeiude, der die Bitte der Juden für ihre Selbständigkeit einzustehen* überreicht wurde, konnte sich dennoch nicht zu einer Befürwortung in diesem Sinne entschliessen, da ihr die Vermögensyerhältnisse der Judenschaft zu gering erschienen, um eine eigene Gemeinde zu erhalten. Sie empfahl daher am 19. Juli 1890 die Belassung bei der isiaeh Gemeinde Linz. Auch die befragte israeh Gemeinde Linz sprach sich in dem Sinne aus* Die Landesregierung in Salzburg empfahl nun am 1L Aug. 1890 der Statthalterei Linz die völlige Einverleibung der Israeliten Salzburgs in die israelitische Gemeinde Linz. Die Statthalterei nahm den Vorschlag an und verfügte dessen Wirksamkeit an die israelitische Gemeinde zu Linz mit Dekret vom 18. August 1890. Durch diese entgiltige Einverleibungsverfügung war aber für die israelitische Gemeinde zu Linz ein neues Gemeindestatut notwendig geworden. Das war ein neuer Anlass, die Angelegenheit nochmals aufzurollen. Abermals wurden verschiedene Gutachten eingeholt. Die Linzer Statthalterei von der Landesregierung in Salzburg, diese von der Stadtgemeinde Salzburg und die letztere von der Juden* scbaft in Salzburg. Die Juden wollten die Linzer Statuten nur anerkennen, wenn hinsichtlich der Kultusbeiträge die Salzburger nur minimal belastet würden, da sie wegen der Entfernung von den religiösen Gemeindeeinrichtungen zu Linz nur selten Gebrauch machen können. Diesen Standpunkt eignete sich auch die Stadt* gemeinde Salzburg an, von ihr übernahm ihn die Landesregierung, von dieser die Linzer Stattbalterei und diese berichtete am 2. Nov. 1890 in diesem Sinne an den Minister in Wien. Daraufhin stellte das Ministerium mit Dekret vom 3. Juli 1891 der Landesregierung zur Erwägung anheim, ob es unter solchen Umständen doch nicht vorzuziehen wäre, die Salzburger Juden nicht völlig der Linzer israelitischen Kultusgemeinde einzuverleiben, sondern nur zeitweilig zuzuweisen, da doch — mit Ausnahme der Matrikelführung und der Ebeschliessungen — die Salzburger seit Jahren eine eigene Stellung für sich bewahren und für Bethaus, Lehrer, Yorbeter etc. selbständig auf kommen. Infolgedessen sah sich die Landesregierung neuerlich veranlasst, einen diesbezüglichen Mei-