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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 85

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 85)
Language
German
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40 Ein der Tat verdächtigter Mann wurde denn auch verhaftet, dann aller wieder freigelassen, da sich seine Unschuld herausstellte. In Ermangelung der Habhaftwerdnng des Täters wurde nun antiaemitischerseits aus dem traurigen Vorkommnis schnell ein Ritualäiofd konstruiert. Darnach sollte ein gewisser Dr. Brebis, ein Arzt, ־•*־ der nirgends existierte — einen regelrechten Ritualmord konätaüert haben. ״Zwei Zeugen wüssten sieb sogar bestimmt zu erinnern“, Mess e» alsobald, ״ziir kritischen Zeit auf dem Friedhöfe Zu Salzburg einem Juden mit einem Talmud (!?) begegnet zu sein“. Auffallender Weise wurde die ,,Entdeckung“ nicht von Salzburg aus in die Welt gesetzt, sondern vom benachbarten Trauenstein in Bayern. Das ,,Tranensteiner Wochenblatt“ zugleich das ״Amtsblatt für das kgl. Amtsgericht und den Stadtmagistrat“ brachte das Vorkommnis als Korrespondenz aus Salzburg, was wohl dem Unsinn erhöhtes Ansehen und Glaubwürdigkeit hätte verleihen sollen und in den Augen der Menge auch verlieh. Die Salzburger und Wiener Hetzblätter bemächtigten sich mit Gier des Falles und bauschten ihn gewaltig auf. Zum Glück entwickelte sich aus dem Ganzen keine weitere Unannehmlichkeit für die salzburgischen Juden, da es zu offenbar den Stempel der Mache trug. Nichtsdesto weniger ward hiedurch die Volksstimmung eine zeitlang aus dem Gleichgewicht gebracht1׳). Zweites Kapitel: Oie Zuweisung 4er Salzburger Juden zur isr&el. Kultasgemeinde Linz a. d. D., das ״Gesehäftsfährende Komitee der israel. Kultusgemeinde Linz a. d. D. in Salzburg“, die Beschaffenheit des jüdischen Gemeinwesens unter Leitung dieses Komitees, die Betlokale, der Gottesdienst, der Religionsunterricht, die Begräbnis* Otftte, die Komiteeobmänner, die Tempel Vorstände, die Rabbiner, die Schächter die Gemeindemitglieder. Gegen fünfundzwanzig Jahre lebten, wie geschildert, die ersten Salzburger Juden ohne in kultureller Hinsicht eigentlich eine Gemeinschaft zu bilden und ohne jedweden Anschluss an ein geordnetes Gemeinwesen. Das Staatsgesetz sah keine zwangsweise Gemeindeordnung vor und die Juden selbst nahmen lange keine *) Vgl. Salzb. Volksblatt Nr. 91 V. J. 1899, Nr. 96, Nr. 99, Nr. 105, 109 u. 112, Haiieiner, Volksfreund Nr. 17, 1899.

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