Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 76

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 76)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486307--6497-3492872
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

31 Pollak eröffnete nunmehr seinen Antiqitätenhandel, und sein Unternehmen glückte. Es gelang ihm bald zu Wohlstand und Ansehen zu kommen. Sein Geschäft entwickelte sich im Laufe von nur wenigen Jahren immer mehr und mehr und brachte ihm neben reichem Gewinn auch viele wertvolle Beziehungen zu hochstehenden Personen. Seine natürliche, ungezwungene Art und sein dabei doch taktvolles Benehmen kamen ihm dabei sehr zu statten. Zehn Jahre nach seiner Niederlassung — er hatte sich inzwischen am 13. Mai 1869 verheiratet — galt er bereits als reicher Mann. Seine Wohigelittenheit in allen Kreisen von Stadt und Land ermöglichte das für die damaligen Verhältnisse beinahe Undenkbare, dass er1), ein Jude, im Jahre 1872 das Bürgerrecht der Stadt Salzburg zugesprocben erhielt u. z. charakteristisch genug, über Vorschlag und Befürwortung seitens vieler seiner salzburgischen angesehenen christlichen Freunde und Gönner. Mehrere Vereine, die er persönlich und materiell förderte, ernannten ihn zum Ehrenmitglied, so der Radeczky-Kriegerverein (dessen Vor- Standsmitglied er auch eine Zeitlang war) in Salzburg, die auswärtigen Yeteranenvereine von Linz a. d. D., München, Beichenhall und der Tegetthofverein zu Wien. Da er auch Mitglieder des oesterreichischen Kaiserhauses, ja später dieses selbst zu seinen Kaufkunden zählte — er hatte ein weit und breit berühmtes Lager der seltensten und schönsten Altertümer aufzustapeln verstanden — erhielt er den Titel ״k. u. k. Hofantiquar Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich2). Später wurde er auch Hofantiquar des Königs der Niederlande und der Königin von Portugal. Als anerkannter Fachmann auf dem Gebiete des Altertumshandels wurde er vom k. k. Landesgericht zu Salzburg zum Schatzmeister ernannt und in dieser Eigenschaft vereidigt. Eine Geschäftsverbindung mit dem Königshaus von Belgien, das ihm die Gunst des Belgischen Königs verschaffte, trug ihm die Verleihung des Belgischen Ordens für Kunst und Wissenschaft ein. Auf alle diese Erfolge und äusserlichen Errungenschaften nicht wenig stolz, wie denn überhaupt für Ehrungen sehr empfang- *) Im Sinne der oester. gesetzt. Bestimmung, nach zehnjähriger Ansässigkeit die Zuständigkeit zu erlangen. s) Er erhielt inzwischen auch, im Jahre 1914, den Titel Kaiserlicher Rat.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.