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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 70

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 70)
Language
German
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25 werden könnte“, verdiene Beachtung und lasse die Fürsorge des Gesetzentwurfes für Niederoesterreich auch für Salzburg heilsam erscheinen. In demselben Sinne sind auch die Berichte aus Saalfeldeu und der Landeshauptstadt gehalten1). Nor, dass der Salz־ burger Stadtmagistrat mehr die Vorurteile, als die Tatsachen hervorhebt. Er beruft sich darauf, dass eigentlich noch niemals ein Jude um die Sesshaftmachung ansuchte und dies auch in der Folge kaum tun dürfte, da sich die reichen Juden günstigere Plätze als Salzburg suchen, das aufgehört bat ״ein Handelsplatz zu sein.“ Andere als reiche Leute aber, meint er, die nicht Realitäten von grossem Werte ankaufen oder Fabriken errichten, würden dem Platze mehr schaden als nützen. Das Saalfeldener Landgericht wirft auch noch den Umstand in die Wagschale, dass auf dem Lande und vorzüglich im Gebirge noch wenig Toleranz herrsche, und daher zu befürchten sei, dass eine Aufnahme der Juden Missbilligung finden und auf die Regierung ein nachteiliges Licht werfen würde. In Zusammenfassung aller dieser wesentlich durchaus übereinstimmenden Bescheide, sah sich das Kreisamt zu Salzburg, wie nicht anders zu erwarten, veranlasst der Landesregierung zu Linz die Ausdehnung des Realitätenverbotes für die Juden auch auf Salzburg und die Verhinderung ihrer Niederlassung, ja sogar das Verbot der Handelschaft und Durchreise anzuempfehlen. Mit starker Übertreibung der drohenden Möglichkeit einer Sesshaftmachung von Juden auf Grund der Gesetzmässigkeit des Judenediktes2) und mit scharfer Ausmalung der hiedurch bestehenden Gefahr für das Land, fordert das über Juden und Judentum völlig den Stab brechende Reskript schliesslich zur Ausserkraftsetzung des Judenediktes und Wiedereinsetzung des Leonhard’sehen Gesetzes auf3) und legt zu diesem Behufe einen entsprechenden Zirkularentwurf4) vor. Dieser hat allem Anscheine nach Annahme gefunden, und damit trat der mittelalterliche Zustand der Judenverbannung wiederum in Kraft. *) ebenda Akten a und d. 2) Siehe a. a. 0. 3) Siehe a. a. 0. 4) Wie Anmerk. 7, 8, 9, 10 n. 11 Akt f.

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