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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 69

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 69)
Language
German
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24 25 Jahre vorher die erzbischöfliche Landespolizei in Salzburg in Sachen der Jaden (s. a. a. 0.) abgab! Am vorarteilsvollsten lautet die Begutachtung des Halleiner Landgerichtes1). Nach dessen Begriffen ist ״die Gesellschaft der Jaden mit ihrer Verfassung, Religionsübung, Sitten und Gebräuchen“ überhaupt ״ein ganz rechtloser Zustand“, weshalb ״das Augenmerk der Segierang mit Recht dahin gerichtet sein muss, dass diese Sekte «ich nicht darch Begünstigungen noch mehr ausbreite . . . “. Aach ״die äasserst vernachlässigte Bildung der Juden“ — man hat sich doch etwas aas der Hieronymus’schen Aufkläruugszeit bewahrt (s. a. a. 0.) — wird missliebig vermerkt und als ״eine unmittelbare Folge ihrer vernunftlosen Religionslehre“ (!) erklärt. Auf die Nachteile, die durch die Ansiedlung der Juden dem einheimischen Gewerbe und Handel drohen würden, wird natürlich bingewie&en a. z. umsoeher als nach Ansicht des Halleiner Landgerichtes ״anerkannter Massen Winkelgeschäfte und Betrug dem Charakter des Jaden vorzugsweise eigen sind und zu seinen unzertrennbaren Merkmalen gehören.“ Ja sogar polizeiliche Bedenken werden nicht ausser Acht gelassen, da die Diebe nirgends bessere and geheimere Aufnahme zum Absätze ihres geraubten Gutes fänden als bei den Juden. Weshalb es selbstverständlich nur recht und billig sei, das alte Leonhard’sche Judenverbot voll und ganz in seiner Wirksamkeit zu erhalten und das niederoesterreichische Verbot des Realitätenbesitzes für die Juden auch auf Oberoesterreich und Salzburg auszudehnen. Etwas massiger hält sich der ablehnende Vorschlag des Landgerichtes St. Johann2). Nach einem kurzen oberflächlichen Rückblick auf die Behandlung der Judenfrage in Salzburg seit den frühesten Zeiten, gelangt das Schreiben zu dem Schlüsse, ״dass der Jude seinen Charakter nie verleugnet und dass er die Bewilligung eines Realitätenbesitzes nur zum grossen Drucke anderer benütze“, was besonders für die heruntergekommenen, geldarmen Gegenden Salzburgs ein Unheil bedeuten würde. Auch die Befürchtung, dass der schlichte, rechtliche Charakter der Gebirgsbewohner, der in seiner Reinheit erhalten bleiben solle, ״durch die dem Jaden eigenen Maximen beeinträchtigt und verdorben *) Vgl. ebenda Akt b. •) VgL ebenda Akt c. .

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