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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 62

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 62)
Language
German
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17 mancher Paragraph des noch heute in Bayern in Wirksamkeit stehenden Judengesetzes von 1813. Besonders der Paragraph 16 des Judenediktes trägt die vollen Spuren des Burghansen’schen Kommissariats-Gutachtens. Übrigens setzte damals auch sonst die staatliche Vorarbeit für die Schaffung einer einheitlichen Judengesetzgebnng in Bayern recht lebhaft ein und streckte ihre Fühler auch naeh Salzburg aus. Mitunter lief ein Judenerlass durchs Land, der stark an das finstere Mittelalter erinnerte So z. B. eine scharfe Verordnung des Ministeriums des Inneren vom 21. Dezember 1811 an das Generalkommissariat des Salzacbkreises betreffs der Handelsebaft der Juden an Sonn- und Feiertagen und an den Buss-, Bet- und Erntezeiten 1). Aber man beschäftigte sich jetzt doch schon ganz ernstlich mit der Judenfrage und suchte nach Mitteln und Wegen zur Verbesserung ihrer Lage ohne dabei freilich ganz von dem alten Systeme zu lassen. Am 12. April 1811 erging an das Generalkommissariat des Salzachkreises ein Dekret des Ministeriums des Inneren mit dem Aufträge, ״ein genaues Verzeichnis über alle in seinem Bezirke befindlichen beschützten und unbeschützten Juden nach dem beifolgenden Formulare zu verfassen und in der Zeit von sechs Wochen einzusenden.44 Mit dem Verzeichnisse sollte auch ״eine vollständige Angabe aller in dem Kreise befindlichen Synagogen und darbei aufgestellten Babbiner nebst dem Anhang“ eingeschickt werden2). Da es im Salzachkreise keine ansässigen Juden gab, war die Beantwortung des Generalkommissariates vom 26. April 1811 sehr einfach. Sie lautete, ״dass in dem ganzen Bezirke des Salzachkreises weder beschützte noch unbeschützte Juden ansässig, sohin auch keine Synagogen für solche oder Babbiner vorhanden seyn“ 3). Der Zweck der abverlangten statistischen Ausweise war eine Fest- Stellung zur Einführung der sogenannten ״Judenmatrikel44, einer höchst verfehlten, ja unglückseligen Massnahme, die damals und auch noch lange nach dem Erscheinen des Judenediktes auf der bayerischen Judenschaft lastete. Eine Instruktion des Ministeriums des Inneren vom 2. Januar 1812 an alle Generalkommissariate ף ebenda Nr. 38. *) ebenda Nr. 39. 8) ebenda Nr. 39. Jahrbuch der J. L. G. XV1L %

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